Bundestagsbeschluss

Hilfsmittel-Reparaturgesetz

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Ein Kommentar von Florian Staeck

Hilfs- und Heilmittelreparatur-Gesetz: Das wäre der passende Name für das Regelwerk, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Denn das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) stellt den Versuch dar, einen außer Kontrolle geratenen Preiswettbewerb wieder einzufangen. Patienten haben in diesem Kampf um die billigste Versorgung oft den Kürzeren gezogen.

Es bedurfte insbesondere des Petitionsausschusses, um die teils skandalösen Verhältnisse in der Hilfsmittelversorgung den Parlamentariern vor Augen zu führen. Jetzt hat der Gesetzgeber Leitplanken für eine qualitativ hochwertige Versorgung eingezogen und verbietet Ausschreibungen bei beratungsintensiven Hilfsmitteln komplett. Ein Ruhmesblatt für die Kassen ist dieses Reparaturgesetz nicht.

Über den Tag hinaus weist das HHVG bei den Modellvorhaben für Physiotherapeuten & Co. Aber auch bei der Erprobung der "Blankoverordnung" – Heilmittelerbringer legen hier nach ärztlicher Diagnose selbst Auswahl, Dauer und Frequenz der Therapie fest – ist vieles vom Goodwill der Selbstverwaltungspartner abhängig. Bei der Suche nach einem Ordnungsrahmen für Preis- und Qualitätswettbewerb in der GKV taugt das HHVG nur als ein Mosaikstein – mehr nicht.

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