Zuzahlungen aus eigener Tasche für Arzneimittel sind deutlich gesunken

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BERLIN (ble). Die Deutschen haben in diesem Jahr für Arzneien deutlich weniger aus eigener Tasche zuzahlen müssen: Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung der 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sei 2007 um 320 Millionen Euro auf 1,7 Milliarden Euro gesunken, sagte der Vorstandsvorsitzende des BKK-Bundesverbandes Wolfgang Schmeinck der "Ärzte Zeitung."

Am heutien Donnerstag will der BKK-Bundesverband ausführlich über die Gesamtentwicklung auf dem Arzneimittelmarkt informieren.

Eine genaue Analyse über den Grund für die geringeren Zuzahlungen liege zwar noch nicht vor, sagte Schmeinck. "Die Zunahme an zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird daran aber einen entscheidenden Anteil haben." Derzeit müssen Versicherte für 12 371 Arzneien keine Zuzahlung leisten, weil deren Preise deutlich unter den von den Kassen festgelegten Festbeträgen liegen. Schmeinck sprach von einem "vollen Erfolg dieser Regelung".

Insgesamt haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr 25 Milliarden Euro für Arzneien ausgegeben. 2007 dürften die Ausgaben noch einmal kräftig gestiegen sein. Ursächlich dafür sind unter anderem die gestiegene Mehrwertsteuer, die starke Zunahme bei Impfungen und der Mengenanstieg bei verordneten Arzneien.

Versicherte ab 18 Jahren müssen für verschreibungspflichtige Medikamente je nach Packungsgröße zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen. Allerdings begrenzt der Gesetzgeber diese Eigenbeteiligung auf jährlich maximal zwei Prozent des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens.

Chronisch kranke Versicherte, "die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind", zahlen beim Apotheker nur bis zu einem Prozent aus eigener Tasche. Dafür müssen sie alle Quittungen sammeln und sich von der Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben.

Mit der Gesundheitsreform hat die Koalition diese verringerte Zuzahlung allerdings an verschärfte Bedingungen geknüpft: Ab 2008 müssen sich chronisch kranke Patienten nämlich zuvor vom behandelnden Arzt ein therapiegerechtes Verhalten bescheinigen lassen. Der mit der Umsetzung der Regelung beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss wird hierzu voraussichtlich heute eine Richtlinie verabschieden.

Im Vorfeld hatte es allerdings heftigen Protest von Ärzten gegeben. Sie fürchten einen Vertrauensverlust im Verhältnis zu den Patienten und halten die Regelung für nicht praktikabel. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Patienten, die an strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen.

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