Makuladegeneration: Neuer Vertrag regelt Honorierung

KÖLN (iss). In Westfalen-Lippe regelt eine neue Vereinbarung die Vergütung der intravitrealen Injektion bei Patienten mit feuchter altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). Die Augenärzte erhalten feste Pauschalen für die Behandlung mit Ranibizumab (Lucentis®) oder Bevacizumab (Avastin®) und sind frei in der Wahl des Mittels.

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Vertragspartner sind die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die AOK Westfalen-Lippe, der nordrhein-westfälische Landesverband der Betriebskrankenkassen, die Vereinigte IKK und die Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW. Die Vertragsgestaltung ist in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) erfolgt, berichtet der 1. Landesvorsitzende in Westfalen Dr. Ulrich Oeverhaus.

Augenärzte haben die Verhandlungen initiiert

Die Initiative für die Vereinbarung sei vom BVA ausgegangen. "Wir sind auf die KVWL zugegangen, weil wir von ihrem Verhandlungs-Know-how profitieren wollten", sagt er. Die ophthalmologische Gestaltung habe der Verband übernommen. Während der Verhandlungen habe es eine enge Rückkopplung zwischen allen Beteiligten gegeben.

Die Vereinbarung regelt Behandlung, Honorierung und Abrechnung bei intravitrealen Injektion, bis die Leistung in den EBM aufgenommen ist und auch die Vergütung der benötigten Biologika abschließend geregelt ist.

Für die Injektion und die Beschaffung der Biologika erhält der teilnehmende Augenarzt außerbudgetär pro Auge 950 Euro bei Lucentis® und 350 Euro bei Avastin®. Hinzu kommen 60 Euro je Injektion für die Nachsorge. Für die Abrechnung gibt es Symbolziffern bei der KVWL. Leistungen, die in Zusammenhang mit der Vordiagnostik oder der Weiterbehandlung der AMD erbracht werden, bleiben Teil der Regelversorgung und werden aus der Gesamtvergütung honoriert.

Ärzte sollen sich frei entscheiden können

"Es gibt keine Vorgaben, welches Medikament der Arzt auswählt, der Behandler ist in seiner Entscheidung vollkommen frei", sagt Oeverhaus der "Ärzte Zeitung". Die Kasse muss die Behandlung nur dann genehmigen, wenn mehr als ein Behandlungszyklus erforderlich ist.

Als wichtige Elemente der Vereinbarung sieht er die Festlegung qualitätssichernder Maßnahmen und die Einrichtung einer Qualitätssicherungs-Kommission. Dort kann auch ein Augenarzt des MDK beteiligt werden. "Wir legen Wert auf hohe Qualität, und wir spielen mit offenen Karten", sagt der Augenarzt aus Rietberg. Für die Aufklärung der Patienten ist spezielles Infomaterial entwickelt worden. Mit dem Vertrag könnten sowohl die Krankenkassen als auch die Augenärzte gut leben, so Oeverhaus. Am besten sei er für die Patienten. "Für sie entfällt die Unsicherheit, sie müssen sich die Behandlung nicht mehr genehmigen lassen."

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