Risk-Sharing - mehr als nur ein Rabatt

DÜSSELDORF (cw). Kassen und Arzneimittelhersteller müssen bei Ärzten stärker um Akzeptanz für Risk- und Cost-Sharing-Vereinbarungen werben und besser erklären, wobei es darum in der Sache geht.

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Haftung für das Nutzenversprechen eines innovativen Arzneimittels: Forschung in einem Labor.

Haftung für das Nutzenversprechen eines innovativen Arzneimittels: Forschung in einem Labor.

© Foto: Aventis

Direktverträge zwischen Kassen und Arzneiherstellern über patentgeschützte Präparate sind eher die Ausnahme, als die Regel. Obwohl sich Beispiele dafür noch an zwei Händen abzählen lassen, stehen diese Verträge schon in der Kritik. So zeigt etwa eine Umfrage der KV Nordrhein im April dieses Jahres, dass die Mehrzahl der Ärzte Verträge über Originalpräparate für "undurchsichtig" hält (63 Prozent der Befragten). Beteiligt hatten sich an der Umfrage 1050 Niedergelassene, rund die Hälfte davon Allgemeinärzte (wir berichteten).

Nach dem besonderen Aspekt des Risk-Sharing befragt - bei dem es nicht zwingend um Rabatte gehen muss, sondern die Kostenerstattung an den Therapieerfolg geknüpft wird -, befanden 18 Prozent, dass es sich dabei um "reines Marketing" handele. Nur zwei Prozent gestanden zu, dass der Hersteller auf diese Weise "Verantwortung für die Arzneimitteltherapie zeigt". 74 Prozent antworteten, ihnen seien derartige Vereinbarungen überhaupt nicht bekannt.

Kein gutes Wort für Cost- und Risk-Sharing findet die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), die dazu auf Wunsch des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Stellungnahme verfasst hat. Darin heißt es, Modelle zur Kostenbeteiligung an der Versorgung mit patentgeschützten Originalen würden "die ärztliche Therapiefreiheit beeinträchtigen" oder es werde dadurch eine zweifelhafte Erfolgsgarantie suggeriert.

Das Versprechen des Herstellers, bei mangelndem Therapieerfolg Geld zurück zu zahlen sei "unethisch und intransparent", so die Kommission. Begründung: Den Herstellern gehe es "in erster Linie" darum, "angeblich innovative Arzneimittel am Markt zu platzieren und somit ihren Gewinn zu maximieren". Sicherheitsrelevante Aspekte neuer Arzneimittel blieben dabei ebenso außer Acht wie Kosten-Nutzen-Bewertungen. Beispielhaft führt die AkdÄ aber nur zwei Vertragsmodelle an:

  • die erfolgsabhängige Erstattung für das intravenöse Depot-Bisphosphonat Zoledronat (Aclasta®, Novartis mit DAK und Barmer),
  • sowie das Cost-Sharing-Angebot von Roche für die Anwendung von Avastin® in Kombination mit Paclitaxel bei Patientinnen mit metastasierendem Mammakarzinom.

Andere Verträge wie etwa das Risk-Sharing von Novartis für mehrere Immunsuppressiva nach Nierentransplantation - darunter auch das bereits seit Langem generische Ciclosporin - werden zwar von der AkdÄ erwähnt, jedoch nicht thematisiert.

In einer ersten Reaktion auf das AkdÄ-Papier befand Kristina Braasch, Leiterin der Abteilung "Verordnete Leistungen" der DAK, dass die Kritik "teilweise in der Sache nicht richtig" sei. So ignoriere die Kommission, dass etwa der Aclasta®-Vertrag ausdrücklich die Geltung der Therapieleitlinien anerkenne und die Verordnung des neuen Bisphosphonats an die Bedingung der Unverträglichkeit oraler Bisphosphonate oder Complianceprobleme knüpft. In Zukunft müssten Ärzte und Patienten besser in die Konzeption von Risk-Share-Modellen eingebunden werden, forderte Braasch.

STICHWORT

Risk- und Cost-Sharing-Modelle

Die Rechtsgrundlage für Rabattvereinbarungen zwischen Arzneiherstellern und Kassen ist zugleich Rechtsgrundlage für qualitativ anders geartete Direktverträge. Dies könnte der Grund dafür sein, dass an Risk- und Cost-Sharing die gleichen Erwartungen geknüpft werden, wie an Rabattvereinbarungen. Gleichwohl ist es nicht Sinn einer Risiko-Beteiligung, der Kasse Ausgaben zu ersparen. Vielmehr übernimmt der Hersteller die Haftung für das Nutzenversprechen einer Innovation, auf das er seine Preisforderung gründet.

Auch Cost-Sharing heißt nicht, Ausgaben zu reduzieren, sondern ein unkontrolliertes Ausgabenwachstum aufgrund der Verodnung von Innovationen zu verhindern. Beide Aspekte gehen in der aktuellen Diskussion um Risk- und Cost-Sharing unter.

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