Sozialgericht für Off-label-use mit Avastin

KÖLN (iss). Augenärzte dürfen Verträge mit Krankenkassen abschließen, nach denen sie bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) das für diese Indikation nicht zugelassene Medikament Avastin® verordnen können. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (SG).

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Novartis hatte zwei Augenarzt-Verbände und drei Kassen wegen solcher Verträge verklagt. Novartis stellt Lucentis® her, das für die Indikation feuchte AMD zugelassen ist. Avastin® ist nur für Krebsbehandlung zugelassen, aber deutlich billiger als Lucentis®, wenn es bei AMD angewendet wird.

Der Kostenunterschied war für das Sozialgericht mitentscheidend. Solche Verträge seien für die finanzielle Stabilität der GKV von Bedeutung. Außerdem lasse der Vertrag den Ärzten die Option, Lucentis zu verordnen.

Das Urteil gebe den Augenärzten etwas mehr Rechtssicherheit, sagte Dr. Georg Eckert, vom Berufsverband der Augenärzte der "Ärzte Zeitung". Allerdings bleibe die Verordnung von Avastin wegen des Off-label-use kritisch: "Es ist nicht einzusehen, dass Ärzte ein unnötiges Risiko eingehen, damit die Kassen Kosten sparen."

Novartis wird Berufung einlegen; das Urteil widerspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung. "Für den Einsatz eines Krebsmedikaments, für das keine klinischen Studien zur Behandlung der Augenkrankheit vorliegen, gibt es weder juristische noch sachliche Gründe", sagte das Unternehmen der "Ärzte Zeitung". "Wenn aus Kostengründen der Off-label-use trotz zugelassener Alternative durch die Hintertür zur Regel wird, sind die aufwändigen Zulassungsverfahren überflüssig."

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