Neue Festbeträge für Arzneien im Jahr 2009

BERLIN (HL). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit Wirkung zum 1. Januar 2009 für vier Festbetragsgruppen bei Arzneimitteln neue Festbeträge festgesetzt. Sie sollen ein zusätzliches Einsparvolumen von 40 Millionen Euro erschließen.

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Betroffen sind drei Gruppen der Stufe 1 - das sind Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen - und eine Gruppe der Stufe 2, das sind Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Die Gruppen umfassen Medikamente zur Behandlung von Patienten mit Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs.

Vor der endgültigen Festsetzung war ein Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Die Anfang November gefassten Beschlüsse sind im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de transparent gemacht.

Ferner hat der Spitzenverband Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für drei der vier neuen Festbetragsgruppen gefasst. Dies ist möglich, weil die Preise für die betroffenen Arzneimittel so niedrig sind, dass die Kassen auch bei Verzicht auf die Zuzahlung noch Geld sparen. Diese Regelung gilt inzwischen für 24 000 Arzneimittel in insgesamt 225 Festbetragsgruppen.

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