EuGH urteilt zu Apotheken
LUXEMBURG (mwo). Der Europäische Gerichtshof verkündet heute ein Grundsatzurteil zum Fremdbesitzverbot für Apotheken. Danach dürfen in Deutschland approbierte Pharmazeuten je bis zu vier Apotheken besitzen. Das Saarland sieht darin einen Verstoß gegen die EU-weite Niederlassungsfreiheit; es hat der Internet-Apotheke DocMorris den Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt.
Dagegen klagen mehrere Apotheker und Apothekerverbände. Nach einer Vor-Entscheidung des EuGH-Generalanwalts spricht allerdings vieles dafür, dass das Verbot bestätigt wird. Wir werden morgen auch online aktuell über das Urteil berichten.
Az.: C 171/07