Koalition bessert Gesundheitsreform nach

Mit Verabschiedung der AMG-Novelle winkt die Koalition im Huckepackverfahren noch einmal viele Veränderungen im Gesundheitswesen durch.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Im Visier des Bundesversicherungsamts: Künftig kann die Bonner Behörde auch Kassen prüfen, die eigentlich unter Landesaufsicht stehen.

Im Visier des Bundesversicherungsamts: Künftig kann die Bonner Behörde auch Kassen prüfen, die eigentlich unter Landesaufsicht stehen.

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BERLIN. Wenige Wochen vor dem Auftakt des heißen Wahlkampfes legt die große Koalition noch einmal Hand an ihre Gesundheitsreform und an die Pflege an. Nach intensiven Beratungen sollten die Änderungen, die Teil der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind, den Bundestag in der Nacht auf diesen Freitag passieren. Nachdem schon der Gesundheitsausschuss grünes Licht gegeben hatte, galt eine Annahme des Pakets als sicher.

Darin räumt Schwarz-Rot dem Bundesversicherungsamt gegenüber den Kassen umfassende Kontroll- und Sanktionsrechte beim Risikostrukturausgleich ein. Darüber hinaus öffnet die Koalition den Pflegeberuf für Hauptschüler und stellt die Finanzbasis von Hospizen auf eine sicherere Grundlage. Außer einer Fristverlängerung für die Abrechnung von Hausarztverträgen durch Private wird mit dem Gesetz auch die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen fortgeführt. Mitarbeiter in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Apotheken erhalten die Befugnis, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels einer elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.

Im Arzneimittelbereich passt die Koalition das AMG an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien an. Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Ungeregelt bleibt die Distribution verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Pick-up-Stellen wie etwa Drogerien.

Morbi-RSA

Bundesversicherungsamt wird Superbehörde

Die Koalition räumt dem Bundesversicherungsamt (BVA) umfassende Kontrollbefugnisse bei der Abwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs ein. So darf das BVA auch Diagnosedaten von landesunmittelbaren Krankenkassen prüfen. Stellt das BVA Auffälligkeiten fest, soll es die betroffene Kasse einer Prüfung unterziehen. Dasselbe soll auch für an das BVA herangetragene Verdachtsfälle gelten. Eine Prüfung der Leistungserbringer, insbesondere im Hinblick auf Diagnosedaten, ist ausgeschlossen. Hat eine Kasse durch falsche oder manipulierte Diagnosedaten zu Unrecht Zuweisungen erhalten, soll das BVA diese Gelder um den ermittelten Betrag kürzen. (ble)

Hospize

Koalition stärkt die Stellung von Hospizen

Patienten in Hospizen erhalten einen Anspruch auf palliativärztliche Versorgung durch spezialisierte ambulante Palliativ-Care-Teams. Künftig müssen sie zudem keinen Eigenanteil mehr leisten. Die Koalition will damit den besonderen Umständen dieser Patienten Rechnung tragen. Gleichzeitig stärkt die Koalition die Finanzbasis der Einrichtungen: Der Eigenanteil von stationären Hospizen wird durch eine Klarstellung im Gesetz auf höchstens zehn Prozent begrenzt, Kinderhospize tragen fünf Prozent selbst. Der von den Kassen an die Hospize zu zahlende tägliche Abschlag auf den Zuschuss wird von mindestens sechs auf sieben Prozent angehoben. (ble)

Pflege

Ausbildung wird für Hauptschüler geöffnet

Der Zugang zur Kranken- und Altenpflegeausbildung wird auch für Absolventen einer anderen, dem Realschulabschluss nicht gleichwertigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung geöffnet. Damit können auch Schüler, die über eine zehnjährige Hauptschulbildung verfügen und diese erfolgreich abgeschlossen haben, eine Ausbildung nach dem Kranken- und Altenpflegegesetz beginnen. So soll sichergestellt werden, dass auf Dauer eine ausreichende Zahl an Bewerbern für die Pflegeausbildung zur Verfügung steht. Die Regelung ist bis Ende 2017 befristet. Danach soll entschieden werden, ob die Öffnung der Ausbildung für diese Gruppe von Dauer sein soll. (hom)

Sozialpsychiatrie

Sozialpsychiatrie wird Pflichtleistung in der GKV

Kinder und Jugendliche haben künftig einen gesicherten Anspruch auf sozialpsychiatrische Behandlung. Der GKV-Spitzenverband soll hierzu künftig für alle Krankenkassen mit der KBV Vereinbarungen treffen. Damit reagiert die Koalition auf die massenhafte Kündigung von Einzelverträgen durch die Kassen Ende des vergangenen Jahres.

Eine Klarstellung erfolgt mit Blick auf GKV-Versicherte, die mit Beiträgen in Verzug geraten sind. Danach dürfen Kassen als Reaktion auf die Zahlungssäumigkeit ihre Leistungen künftig nur für das Mitglied, nicht aber für mitversicherte Ehepartner oder Kinder auf das Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes senken. (ble)

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Kosten und Nutzen

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