VFA setzt auf Wettbewerb mit Qualität

Der Gesetzgeber soll das Vertragsgeschäft zwischen Arzneiherstellern und Kassen befeuern. Dabei sollen Kosten und Qualität gleichermaßen beachtet werden. Ultima Ratio bliebe die Kosten-Nutzen-Bewertung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

"Alle neuen Instrumente in der Gesundheitsversorgung brauchen auch Anreize." Cornelia Yzer Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller

BERLIN. Dass die wirtschaftliche Verantwortung für die Ausgaben der Arzneimittelversorgung von den Vertragsärzten auf Hersteller und Krankenkassen übergehen soll, darin sind sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) einig, so VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Das macht aus Sicht des VFA aber Direktverträge nötig.

Derzeit gibt es zwar eine Fülle von Rabattverträgen zwischen Kassen und Generika-Herstellern - einzig mit dem Ziel der Ausgabenbegrenzung. Relativ selten sind noch Verträge zwischen forschenden Herstellern und Kassen für innovative und hochpreisige Arzneimittel, die sich noch im Patentschutz befinden.

Die Ausarbeitung der Vertragsmodalitäten und die Definition von qualitativen Zielen - etwa des Behandlungserfolgs - gelten als schwierig. Vereinzelt werden auch Vertragsmodelle zur Kostenbegrenzung angeboten. Tatsache ist, dass für diese Vertragspolitik sowohl bei Krankenkassen wie auch bei Arzneimittelherstellern viel Know-how erforderlich ist. Und Krankenkassen, die solche Verträge praktizieren - etwa die DAK - weisen auf den nicht unerheblichen administrativen Aufwand hin.

Gleichwohl: Den Direktverträgen als Wettbewerbsmodell gibt der VFA den Vorzug vor alternativen zentralen Steuerungsinstrumenten, etwa der Kosten-Nutzen-Bewertung mit der Folge eines Höchsterstattungsbetrages.

Nach Auffassung des VFA sollte der Gesetzgeber deshalb Prioritäten setzen: Damit es zu möglichst vielen Direktverträgen zwischen Herstellern und Kassen kommt, soll er eine Mindestschwelle setzen. Wird innerhalb einer bestimmten Zeit ein gesetzlich definierter Marktanteil nicht von Direktverträgen erfasst, dann wird eine zentrale Kosten-Nutzen-Bewertung möglich. Als deren Folge kann dann auch ein Höchsterstattungsbetrag die Ausgaben begrenzen.

Aus der Sicht des VFA hat das Vertragsmodell den Vorzug, dass sich Innovationen schneller am Markt durchsetzen können - auch weil Ärzte vom Regressdruck befreit sind. Über Preise, Versorgungsziele und damit über die Effizienz entscheiden die Vertragspartner gemeinsam.

Drei Elemente eines solchen Marktmodells müssen, wie Yzer sagt, politisch entschieden werden, und da ist der Gesetzgeber gefragt: Mit ihm muss der Anteil am Marktvolumen definiert werden, der in einer bestimmten Zeit von Direktverträgen erfasst sein muss. Ferner soll in den Beziehungen zwischen Kassen und Herstellern Wettbewerbs- und Kartellrecht gelten. Für die Kassen sollte es als Anreiz eine Innovationsöffnungsklausel geben, die es erleichtert, längerfristig zu planen. Bei nahezu allen neuen Instrumenten, so Yzer, habe es in den vergangenen 20 Jahren solche Anreize gegeben.

BPI spricht sich ebenfalls für Vertragslösung aus

Die im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) organisierten, vorwiegend mittelständischen Firmen plädieren ebenfalls für den Vorrang von Direktverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern. Dort, wo Einzelverträge existieren, sollen vor allem Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Vertragsärzte entfallen. Werden 30 Prozent der GKV mit Einzelverträgen abgedeckt, dann gilt deren durchschnittlicher Erstattungsbetrag für alle Krankenkassen. Wird dieses Ziel binnen fünf Jahren nicht erreicht, dann folgt zwingend eine zentrale Verhandlung mit der GKV über den Erstattungsbetrag. Dafür ist eine Schiedsamtslösung vorgesehen. Grundlage für die zentralen Verhandlungen soll eine Nutzenbewertung sein, und zwar auf der Grundlage vorab vereinbarter Kriterien. Diese ist erst fünf Jahre nach Einführung eines neuen Arzneimittels möglich. (HL)

BAH plädiert für Erstattungskorridor für Arzneimittel

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), in dem überwiegend mittelständische Unternehmen und auch Hersteller von Selbstmedikations-Präparaten vertreten sind, hat ein alternatives Modell zur Preisbildung ins Gespräch gebracht: einen Erstattungspreis-Korridor. Dieses Modell soll vor allem die gegenwärtigen Rabattverträge im Generika-Markt ersetzen, die nach Auffassung des Verbandes ruinös sind und längerfristig zu einer kontraproduktiven Konzentration führen. Basis des Modells ist, dass sämtliche Wirkstoffe einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen werden. Für die jeweiligen Indikationsgebiete sollen sodann Erstattungspreiskorridore - mit einem Höchst- und einem Niedrigstpreis - gebildet werden. Arzneimittel mit einem Preis oberhalb des Korridors sollen verordnet werden können, die Mehrkosten trägt der Patient. (HL)

Lesen Sie dazu auch: Forschende Industrie will Vorfahrt für Direktverträge

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