AOK-Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen gestoppt
Im Streit um eine Ausschreibung für Rezepturen hat die Vergabekammer Berlin-Brandenburg dem Eilantrag einer Berliner Apotheke stattgegeben.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Ausschreibungsverfahren der AOK Berlin-Brandenburg über Einzelverträge mit Apothekern zur Belieferung mit parenteralen Rezepturen ist mit einem Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg zunächst aufgehalten. Der Beschluss untersagt der AOK zunächst, in diesem Verfahren eingehende oder bereits eingegangene Angebote zu öffnen. Die Vergabekammer hat damit einem Eilantrag einer Berliner Apotheke in der ersten Instanz eines Nachprüfungsverfahrens stattgegeben. Erst nach einer bestandskräftigen Entscheidung über die einzelnen Rügen der Apotheke zu den Inhalten der Ausschreibung wird das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt oder aufgehoben.
Nach Angaben von Rechtsanwältin Dr. Antje Boldt, die gemeinsam mit Professor Thomas Schlegel die Apotheke vertritt, hat die Vergabekammer zwei hauptsächliche Gründe für ihre Entscheidung angegeben: Zum einen habe sie die Frage aufgeworfen, ob eine solche Ausschreibung überhaupt stattfinden darf, da erst im Dezember vergangenen Jahres ein Vertrag zwischen dem Spitzenverband der GKV und dem Deutschen Apothekerverband mit Wirkung zum 1. Januar 2010 geschlossen worden sei, der die Vergütung für parenterale Zubereitungen regelt.
Zum anderen ist laut Vergabekammer nicht erkennbar, warum die Kasse für die Ausschreibung das Berliner Stadtgebiet in dreizehn Gebietslose aufgeteilt und deren exklusive Versorgung ausgeschrieben hat. "Wir vermuten, dass es der AOK Berlin-Brandenburg auch darum geht, Preise abzufragen, um sich dieses Wissen gegebenenfalls später in den Preisverhandlungen der Spitzenverbände zunutze machen zu können", sagt Boldt. AOK-Sprecherin Gabriele Rähse weist diesen Vorwurf zurück. Die Unterstellung, dass vergaberechtsfremde Ziele verfolgt würden, entbehre jeder Grundlage. Die Ausschreibung sei auf einer eindeutigen gesetzlichen Basis erfolgt.