Der Standpunkt

Sachleistung auch in der PKV?

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Helmut Laschet ist stellv. Chefredakteur und Ressortleiter Gesundheitspolitik der "Ärzte Zeitung". Schreiben Sie ihm: helmut.laschet@springer.com

Der Plan der schwarz-gelben Koalition, auch die private Krankenversicherung an den Kostendämpfungs-"Segnungen" zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen teilhaben zu lassen, offenbart bei genauem Hinschauen, welche Verwerfungen entstehen, wenn man zwei Systeme opportunistisch vermischt.

Konkret sollen die gesetzlichen Arzneimittelrabatte, die bislang nur in der GKVVersorgung gelten, auch die private Krankenversicherung entlasten.

Das Rabattsystem für die GKV ist vor fast 20 Jahren von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erfunden worden: Damals ging es darum, die junge GKV-Ost vor unerwartet steigenden Arzneimittelausgaben zu schützen. Das System funktioniert so: Die offiziellen Preise bleiben; erst bei Abrechnung eines (Ost-)Kassenrezepts in den Apothekenrechenzentren wird von den Arzneimittelherstellern der gesetzliche Rabatt eingefordert und ein damit bereinigter Betrag den Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Würde man diesen Mechanismus nun auf die private Krankenversicherung erweitern, dann wäre dort für die Arzneimittelversorgung ein Sachleistungssystem installiert - quasi durch die Hintertür. Privatpatienten würden ihre Arzneimittel nicht mehr selbst in der Apotheke bezahlen und das Rezept bei ihrer Versicherung einreichen, sondern Apotheken oder Apothekenrechenzentren würden direkt mit der Versicherung abrechnen. Das Privatrezept wäre - wie das Kassenrezept - ein Warengutschein.

Die Sache hat aber einen Haken. In der GKV sind die Konditionen der Arzneiversorgung einheitlich: Leistungskatalog, Zuzahlungen. Anders in der PKV: Hier gibt es Tarife mit und ohne Zuzahlungen, Franchisen und Beitragsrückerstattungen. Das Ziel: Der Versicherte selbst soll an einer kostengünstigen Versorgung mitsteuern - und davon profitieren. Gerade dies ist im Sachleistungssystem unmöglich. Darum: Wenn es gesetzliche Rabatte in der Privatversorgung geben soll - dann nur zugunsten des Versicherten!

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