Beipackzettel im Internet ist keine Werbung
Hersteller dürfen Arznei-informationen vermutlich bald ins Netz stellen.
Veröffentlicht:LUXEMBURG (mwo). Auch unabhängig von neuen EU-Gesetzen dürfen die Arzneimittelhersteller vermutlich bald Beipackzettel-Informationen ins Internet einstellen. Denn sie sind keine Werbung, meinte kürzlich die richterliche Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Verica Trstenjak.
Das abschließende Urteil wird im Frühjahr 2011 erwartet. Die MSD Sharp & Dohme GmbH hatte für ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel Vioxx®, Fosamax® und Singulair® die Beipack-Informationen ins Internet eingestellt.
Wettbewerber Merckle GmbH hält dies für unzulässige Werbung und daher für wettbewerbswidrig. Bei dem vom Bundesgerichtshof angerufenen EuGH betonte nun Trstenjak, das EU-Recht wolle einerseits gesundheitsgefährdende Selbstmedikationen verhindern, andererseits aber Patienten "hochwertige, objektive, zuverlässige und werbungsfreie Information" verfügbar machen.
Da das Werbeverbot für Arzneimittel die Grundrechte der Hersteller und die Informationsfreiheit der Verbraucher beschränkt, plädierte Trstenjak für eine "grundrechtskonforme Auslegung" des Begriffs Werbung.
Die Beipackzettel seien behördlich geprüft und jedem Patienten zugänglich, der das Medikament kaufe. Auch nach Stil und Aufmachung könnten diese Informationen nicht unter den Werbebegriff gefasst werden. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Rechtsgutachten aber in den meisten Fällen.
Az.: C-316/09