AMNOG: "Die Drohung mit dem Regress besteht weiter"

Auch wenn Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen als Folge der schnellen Nutzenbewertung wahrscheinlich kostengünstiger werden - die Bedrohung der Ärzte mit Regressen bleibt weiter bestehen. Aber: Innovationen sind auch ab 2011, wie schon jetzt, mit der Markteinführung verordnungsfähig.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
"In anderen Ländern hat der Gesetzgeber die Ärzte von Budgets befreit - bei uns nicht" - Cornelia Yzer.

"In anderen Ländern hat der Gesetzgeber die Ärzte von Budgets befreit - bei uns nicht" - Cornelia Yzer.

© Heindke [3]

BERLIN. Die ausgesprochen spröde Materie des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes hat so manchen Arzt verunsichert. Welche Folgen hat die frühe Nutzenbewertung?

Eine der wichtigsten Fragen der von der "Ärzte Zeitung" und dem Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) organisierten Telefonaktion war: Müssen Ärzte ab 2011 die frühe Nutzenbewertung und ihre Ergebnisse, also die Festlegung etwa eines Erstattungshöchstbetrages abwarten, bevor das betreffende Arzneimittel auf Kassenkosten verordnet werden kann?

Jede Innovation ist vom ersten Tag an verordnungsfähig

Die Antwort ist eindeutig: Nein! Es bleibt auch ab dem Jahr 2011 dabei, dass jede Arzneimittelinnnovation auch zu dem vom Hersteller zunächst autonom festgesetzten Preis ab der Markteinführung eine Kassenleistung ist.

Die zweite wichtige Frage ist: Kann eine schnelle Nutzenbewertung zur Folge haben, dass ein Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen wird, weil das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und der gemeinsame Bundesausschuss zu dem Schluss gekommen sind, dass das neue Arzneimittel keinen Zusatznutzen hat? Auch hier ist die Antwort klar: Der Bundesausschuss ist nicht berechtigt, die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels vollständig auszuschließen; das dürfen nur die Arzneimittelbehörden, also die Europäische Arzneimittelagentur EMA oder das Bundesinstitut für Arzneimittel.

Was sind die Folgen der Nutzenbewertung?

Sie sind wirtschaftlicher Natur und sollen die Arzneimittelversorgung kostengünstiger machen. Entweder, indem das Arzneimittel mit neuem Wirkstoff - wenn es keinen Zusatznutzen zur Standardtherapie gibt - in eine vorhandene Festbetragsgruppe eingegliedert wird oder bei Vorliegen eines Zusatznutzens ein Erstattungshöchstbetrag vereinbart wird. Dieser Betrag gilt für die Versorgung aller Patienten: gesetzliche Krankenkassen, Beihilfe und private Krankenversicherung, auch für Selbstzahler.

Profitieren Ärzte davon - durch weniger Regressdruck?

Eine der meist gestellten Fragen: Nützt den Ärzten das AMNOG eigentlich? Sind sie selbst unmittelbar davon positiv betroffen?

Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: "In allen anderen Ländern, in denen der Gesetzgeber die Preisgestaltung von Innovationen reguliert hat, sind die Ärzte von der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit befreit worden; Budgets und Mengenregulierungen sind aufgehoben worden. Das ist in Deutschland leider nicht der Fall. Richtgrößen und Richtgrößenprüfungen bleiben bestehen."

Das bestätigt auch Dr. Jürgen Bausch. Er rät seinen Kollegen dringend zu einer akribischen Dokumentation der Arzneimittelverordnungen, vor allem auch deshalb, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung oft erst ein bis zwei Jahre verzögert kommt. Nur eine sorgfältige Dokumentation liefert dann Argumente für die Rechtfertigung.

Skepsis gegenüber Innovationen

Ein Teil der der anrufenden Ärzte bekannte offen ihre skeptische Einstellung gegenüber innovativen Arzneimitteln. Zum Teil liegt dies daran, dass sie zum Selbstschutz erhöhten bürokratischen Aufwand sehen, etwa zusätzliche Dokumentationsarbeit.

Im Gespräch mit Professor Bertram Häussler, Leiter des Berliner IGES-Instituts, berichteten Ärzte aber auch über ihre persönlichen Enttäuschungen mit innovativen Arzneien, die von Herstellern zunächst offensiv vermarktet werden - schließlich aber wieder, beispielsweise wegen neu erkannter Risiken, zurückgenommen werden. Häussler: "Das führt zur Verunsicherung, zu einem Vermeidungsverhalten."

Lesen Sie dazu auch: Auch ab 2011 gilt: Kassen zahlen alle Innovationen

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Kosten und Nutzen

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