Kommentar
Rohrkrepierer Mehrkostenregel
Ärzte sind dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen. Offensichtlich denkt der Gesetzgeber nicht in jedem Fall daran, sein eigenes Handeln einem Wirtschaftlichkeitsgebot zu unterwerfen. Ein Beispiel ist die Mehrkostenregelung im neuen Arzneimittelgesetz AMNOG.
Im ersten Quartal lag das Interesse der gesetzlich Versicherten daran unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. Das liegt einmal daran, dass Patienten das Wunschmedikament offensichtlich nicht so sehr am Herzen liegt wie angenommen und die Aufklärung durch die Apotheker gut ist.
Und zum anderen ist die geringe Nachfrage nach der Mehrkostenregelung auch Indiz dafür, dass Ärzte, wenn medizinisch geboten, sehr wohl das Aut-idem-Kreuz setzen.
Was als Ausweitung von Freiheitsgraden für die Patienten gedacht war, kommt als Vorwurf, Bürokratie und Intransparenz gefördert zu haben, auf den liberalen Gesundheitsminister zurück. Denn viel Papier produziert die Mehrkostenregelung dort, wo sie genutzt wird, allemal.
Es rächt sich, wenn einem überregulierten System Wettbewerbselemente eingefügt werden, ohne eine Bürokratiefolgenabschätzung vorzunehmen. Vorgenommen hatte sich Schwarz-Gelb die eigentlich bei allen Gesetzen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Mehrkostenregelung kostet Patienten Nerven und viel Geld