Der Standpunkt
Durchbruch für Information
Mit dem gestern ergangenen Urteil zur Publikation von Beipackzetteln im Internet hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Patientensouveränität gestärkt und der Freiheit von Informationen zum Durchbruch verholfen.
Gerade damit tun sich die Medizin, viele Ärzte und ihre Organisationen, aber auch Gesundheitspolitiker schwer - auch wenn sie die Belange von Patienten stets im Munde führen, in Wirklichkeit aber Bevormundung betreiben.
Der Hintergrund: Seit Jahren streiten Gesundheitspolitiker in Europa darüber, ob und wie es pharmazeutischen Unternehmen gestattet sein soll, Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verbreiten.
Dabei war von vornherein eines klar: Zu keinem Zeitpunkt war es das Ziel, den Unternehmen die Werbung für rezeptpflichtige Medikamente beim Endverbraucher (Direct-to-Consumer-Advertising) zu erlauben. Diese Liberalisierung hat sich in den USA als extrem teures Marketing-Instrument erwiesen und die Arzneimittelversorgung verteuert.
Auf der Basis des EuGH-Urteils ist es nun möglich, dass interessierte Bürger, die nicht Arzt oder Apotheker sind, auf eigene Initiative via Internet Zugang zum Beipackzettel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erhalten.
Wesentlich sind dabei diese Aspekte: Die Information muss aktiv nachfragt werden, und dies ist bei der Internet-Suche regelmäßig zu unterstellen. Ferner: "Es handelt sich um Informationen, die nicht nur objektiv sind und a priori für den Verbraucher keine Gefahr darstellen, sondern die auch genehmigt wurden und die ... sogar zwingend angegeben werden müssen." So die Festellung des Gerichtshofs.
Die Luxemburger Richter wollen zwar nicht ausschließen, dass ein Arzt aufgrund der Bitte eines informierten Patienten dazu veranlasst wird, ein anderes als das von ihm zunächst bevorzugte Medikament zu verschreiben.
Dies basiere dann aber auf einem "fruchtbaren Dialog" zwischen Arzt und informiertem Patient. Dass eine solche Partnerschaft die Compliance und die Effektivität der Therapie stärkt, gehört inzwischen wohl zum Allgemeingut.
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