Mehr Optionen für Pharmainfos
NEU-ISENBURG (ger). Pharma-Unternehmen dürfen Informationen zu Arzneimitteln künftig im Internet veröffentlichen, allerdings nur behördlich genehmigte Informationen wie Beipackzettel.
Veröffentlicht:Das sieht der Referentenentwurf zur jüngsten Novelle des Arzneimittelgesetzes vor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Im Heilmittelwerbegesetz sind zugleich Lockerungen für Werbung von Praxen vorgesehen.