IQWiG wird über neue Antirheumatika urteilen

Mit Spannung wird erwartet, wie die frühe Nutzenbewertung zu den neuen Antirheumatika ausfällt. Denn einige sind die verschreibungspflichtigen Arzneien mit dem größten Umsatz.

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KÖLN (cw). Einer der gewichtigsten Altaufträge an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) steht kurz vor dem Abschluss:

Die Nutzenbewertung biotechnologisch hergesteller Präparate in der Zweitlinientherapie der rheumatoiden Arthritis.

Vor ziemlich genau zwei Jahren erteilte der Gemeinsame Bundesausschuss dem IQWiG den Auftrag, das veröffentlichte Studienmaterial hinsichtlich des Nutzens der biotechnologischen Disease-Modifying Antirheumatic Drugs (bDMARDs) bei bereits vorbehandelten Patienten zu sichten.

Nutzen-Aussagen sollen dabei sowohl im Vergleich dieser Biologicals untereinander als auch gegenüber nicht biotechnologisch hergestellten Antirheumatika aber auch gegenüber einer First-Line-Behandlung ohne Therapieerweiterung erfolgen.

Das IQWiG kündigte jetzt an, dazu innerhalb der kommenden sechs Wochen einen Vorbericht zu veröffentlichen.

Dann beginnt für betroffene Hersteller auch das Stellungnahmeverfahren beim GBA.

Laut Arzneiverordnungsreport 2011 belegen zwei biotechnologische Antirheumatika - Humira® und Enbrel® - jeweils Platz eins und zwei im Ranking der umsatzstärksten verschreibungspflichtigen Medikamente hierzulande (Stand 2010).

Wegen teuren Arzneien wurde die frühe Nutzenbewertung eingeführt

Teure Spezialpräparate wie diese waren einer der Gründe, warum der Gesetzgeber die frühe Nutzenbewertung für neue Arzneimittel eingeführt hat. Der therapeutische Nutzen der Biologicals ist jedoch unbestritten.

So heißt es etwa in dem alles andere als pharmafreundlich geltenden Arzneiverordnungsreport über die größte Gruppe der bDMARDs, die TNF-Alfa-Blocker, sie seien als "echter Fortschritt für die Behandlung der aktiven rheumatoiden Arthritis, der ankylosierenden Spondylitis oder des Morbus Crohn anzusehen".

Strittig ist vielmehr deren Preis. Daher hatte beispielsweise die britische Bewertungsbehörde NICE in der Vergangenheit dem einen oder anderen bDMARD zeitweilig die Verordnungs-Erlaubnis zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS verweigert.

In Deutschland gilt seit Inkrafttreten des AMNOG, dass der Nutzen eines Medikaments mit der Zulassung anerkannt ist und der GBA Therapieausschlüsse nur noch auf Basis von Unwirtschaftlichkeit oder "Unzweckmäßigkeit" erlassen darf.

Als unzweckmäßig gilt nach eigener Definition des GBA die regelmäßige Unterlegenheit gegenüber einer - nicht näher spezifizierten - Vergleichstherapie.

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