Erster AMNOG-Preis ausgehandelt

Nach vier Monaten ist die erste Preisverhandlung für ein neues Arzneimittel in trockenen Tüchern. Doch dieser Erfolg wird überschattet.

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Hier wirkt das Gesetz.

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© Birgit Koch / imago

WEDEL/BERLIN (HL). AstraZeneca und der GKV-Spitzenverband haben sich grundsätzlich auf einen Erstattungspreis für das Anfang 2011 in Deutschland eingeführte Arzneimittel Ticagrelor (Brilique®) geeinigt. Ticagrelor wird bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom eingesetzt.

AstraZeneca war im vergangenen Jahr sehr frühzeitig in das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung eingestiegen.

Im Dezember hatte Brilique® durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einen "beträchtlichen Zusatznutzen" bei der Behandlung des akuten Koronarsystems im Vergleich zur herangezogenen Standardtherapie zugesprochen bekommen. Dies ist die zweithöchste Zusatznutzen-Kategorie. Die höchste Kategorie ("erheblicher Zusatznutzen") wurde bislang nicht vergeben.

"Dieses Verfahren hatte alle Chancen zu zeigen, dass das AMNOG-System Innovationen angemessen honorieren kann. Wir freuen uns, dass wir uns trotz schwieriger Verhandlungen nun auch auf einen fairen Preis einigen konnten", kommentierte Dr. Claus Runge, Vice-President Corporate Affairs bei AstraZeneca, das Ergebnis.

Zwei andere Präparate waren gescheitert

Der verhandelte Preis, für den die Verhandlungspartner bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung Vertraulichkeit vereinbart haben, soll rückwirkend zum 1. Januar 2012 gelten.

Aus der Sicht des GKV-Spitzenverbandes zeigt das Ergebnis, dass die durch das AMNOG eingeführten Instrumente funktionieren. "Echte Innovationen brauchen eine Zusatznutzenbewertung und eine Preisverhandlung nicht zu fürchten", sagte Verbandssprecher Florian Lanz.

Dies ist jedoch umstritten. Jüngst hatte GlaxoSmithKline mitgeteilt, sein Antiepileptikum Retigabin (Trobalt®) Ende Juni vom Markt zu nehmen, weil mit dem GKV-Spitzenverband kein angemessener Erstattungsbetrag vereinbart werden konnte.

Gleiches gilt für das Antidiabetikum Linagliptin (Trajenta®) von Boehringer Ingelheim und Lilly, für das der GKV-Spitzenverband einen Preis auf Generika-Niveau angeboten hatte.

In diesen beiden Fällen hatte der Gemeinsame Bundesausschuss Generika als Vergleichstherapie herangezogen, wozu die Unternehmen erst nach der offiziellen Begutachtung durch das IQWiG Daten nachgeliefert hatten. Diese hatte der GBA bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt.

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