Freitag, 24. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 26.06.2012

Schmerzmittel nur noch vier Tage

Mehr Rezepte gegen Schmerzen: Nach dem Willen des BfArM sollen vier OTC-Analgetika nur noch in kleinen Packungen ohne Rezept abgegeben werden dürfen. Auch Paracetamol steht in der Diskussion.

BfArM will OTC-Schmerzmitteln Grenzen setzen

Schmerzmittel oben rechts: Könnten bald aus der Sichtwahl verschwinden.

© Patrick Pleul / dpa

BONN (nös). Diverse OTC-Analgetika werden möglicherweise schon bald nur noch begrenzt rezeptfrei sein. Entsprechende Änderungen an der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hat der zuständige Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Dienstag empfohlen.

Acetylsalicylsäure, Ibuprofen, Diclofenac und Naproxen sollen danach nur noch für die Behandlungsdauer von vier Tagen verschreibungsfrei erhältlich sein.

Größere Packungen fielen dann unter die Rezeptpflicht. Der Ausschuss folgte damit einem Antrag aus dem BfArM.

BfArM-Präsident Professor Walter Schwerdtfeger verwies in einer Stellungnahme auf die möglichen gesundheitlichen Wirkungen, die der lange Gebrauch von OTC-Analgetika haben kann.

"Vielen Patienten sind diese Risiken aber nicht ausreichend bewusst", sagte er. "Eine Begrenzung der Packungsgrößen ist deshalb ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Patienten."

Für ASS könnten künftig maximal 24 Tabletten mit je 500 Milligramm (mg) frei abgegeben werden, bei Diclofenac wären es 24 Tabletten à 12,5 mg, bei Ibuprofen und Naproxen je 12 Tabletten à 400 mg bzw. 250 mg.

Auch Paracetamol auf der Tagesordnung

Nicht wenige Experten hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung angemerkt, dass auch weiterhin Missbrauch möglich sei. Auch weiterhin ließen sich größere Mengen der Präparate in verschiedenen Apotheken beschaffen.

Beim BfArM argumentiert man hingegen, dass mit dem 4-Tage-Prinzip vor allem ein Signal an die Verbraucher gesetzt wird, dass auch OTC-Analgetika schwerwiegende Nebenwirkungen haben können.

Der Beschluss des Ausschusses ist allerdings nur eine Empfehlung. Damit die Änderungen greifen können, muss vom Bundesgesundheitsministerium die AMVV per Verordnung geändert werden.

Eine ähnliche Entscheidung zu Paracetamol hatte der Ausschuss bereits 2008 getroffen. Damals hatten die Sachverständigen die Begrenzung der Abgabemenge auf 10 Gramm (20 Tabletten) befürwortet.

Hintergrund waren damals Daten der Giftnotrufzentralen, wonach das Analgetikum gehäuft zu Suizidversuchen eingesetzt wurde. Eine entsprechende Änderung der AMVV trat schließlich am 1. April 2009 in Kraft.

Derzeit steht sogar eine generelle Verschreibungspflicht des Antipyretikums zur Debatte. Die Experten sind sich allerdings uneins. Der Ausschuss wollte dazu am Dienstag ein Votum fassen - ein Resultat lag bis Dienstagnachmittag nicht vor.

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