Belimumab

GBA sieht Zusatznutzen

BERLIN (eb). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat Belimumab (Benlysta®) einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert.

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Der GBA-Beschluss steht konträr zur Einschätzung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut kam in seiner Nutzenbewertung vom 2. Mai 2012 zu dem Schluss, dass in den Phase-III-Studien zu Belimumab keine optimierte Standardtherapie vorgelegen habe, welche vom G-BA als die zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt wurde.

Daher bescheinigte das IQWiG Belimumab aus formalen Gründen keinen Zusatznutzen. Nach dem positiven Beschluss des GBA stehen nun Preisverhandlungen zwischen dem Hersteller GSK mit dem GKV-Spitzenverband an.

Der Antikörper ist indiziert als Zusatztherapie bei Erwachsenen mit aktivem, Autoantikörper-positiven systemischen Lupus erythematodes, die trotz Standardtherapie eine hohe Krankheitsaktivität aufweisen.

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