Neues Krebsmittel

GKV und Janssen sind sich einig

BERLIN (cw). Für die Verordnung des Krebsmittels Zytiga® hat der GKV-Spitzenverband aktuell auf seiner Website Anforderungen zur Anerkennung als Praxisbesonderheit hinterlegt.

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Demzufolge haben sich Hersteller Janssen-Cilag und der GKV-Verband auch über einen Erstattungsbetrag geeinigt. Eine Mitteilung dazu liegt bislang noch nicht vor. Die Vereinbarung gilt seit 1. Oktober und soll bis Ende 2014 dauern.

Bis zur Einstellung des vereinbarten Erstattungsbetrages in die Lauertaxe werde der Rabatt "mit den Kassen rückwirkend abgerechnet, so dass auch in der Zeit des nicht-öffentlichen Rabatts sichergestellt ist, das das Verordnungsbudget des Arztes entlastet wird", teilt Hersteller Janssen-Cilag mit.

Ende März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Zytiga® (Abirateronacetat) einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt.

Dieser gilt für Patienten mit einem metastasierenden Prostatakarzinom, das nach einer Docetaxel-haltigen Chemotherapie progredient ist, wobei eine erneute Behandlung mit Docetaxel nicht mehr infrage kommt.

Zytiga® ist in der Kategorie Specialist Care für den diesjährigen Galenus-Preis nominiert.

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Kosten und Nutzen

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