Frühe Nutzenbewertung

Qualitätslabel für Arzneien

Für Ärzte hat die frühe Nutzenbewertung Vorteile gebracht. Apotheker fürchten hingegen mehr Bürokratie.

Von Johanna Dielmann-von Berg Veröffentlicht:
Verschiedene Pillen - die Nutzenbewertung hilft, die ohne Zusatznutzen zu erkennen.

Verschiedene Pillen - die Nutzenbewertung hilft, die ohne Zusatznutzen zu erkennen.

© Sven Baehren / fotolia.com

STUTTGART. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG zeichnet sich ab, wo Vorteile und Schwächen der frühen Nutzenbewertung liegen.

Zu diesem Fazit kamen Vertreter von Krankenkassen, Arzneimittelhersteller, Apotheker und Politiker kürzlich beim Forum Haigerloch in Stuttgart.

"Die Nutzenbewertung war längstüberfällig", sagte Dr. Jürgen Bleil, der bei der AOK Baden-Württemberg für Arzneimittelversorgung zuständig ist. In anderen Ländern Europas habe es schon lange vergleichbare Institutionen wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gegeben.

Positiv sei, dass Arzneien ohne Zusatznutzen identifiziert werden könnten, waren sich Bleil und Andreas Vogt, Leiter der TK Baden-Württemberg, einig. Vogt forderte, die frühe Nutzenbewertung solle ein "Qualitätslabel" werden.

Fortschritt für Ärzte

Dies sei auch ein Vorteil für Ärzte, sagte Dr. Peter Schwoerer, Vorsitzender des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses in Baden-Württemberg.

Denn die frühe Nutzenbewertung sei Rationierung "unter klaren gesetzlich definierten und legitimierten Maßstäben", so Schwoerer. "Das ist für die Ärzte, die bisher unter einer impliziten Rationierung durch Budgets leiden, ein Fortschritt."

Einen zweiten Vorteil sieht er darin, dass mit der Entscheidung über den Nutzen deutlich wird, wann Ärzte einen "potenziellen Kunstfehler" begehen. Dies ist Schwoerer zufolge der Fall, wenn Ärzte Therapien verordnen, die für Patienten keinen Zusatznutzen, aber ein höheres Risikopotenzial haben.

Ärzte könnten zwar jetzt wieder Innovationen ohne Regressrisiko einsetzen, wenn sie von Prüfstellen als Praxisbesonderheit anerkannt werden.

Dennoch werde man sich die Indikationsstellung von Fall zu Fall genau anschauen. Schon heute würden Ärzte um individuelle Falldokumentationen gebeten.

Mehr Bürokratie für Apotheker?

Zudem habe sich gezeigt, dass das AMNOG kein "Innovationskiller" sei, berichtete Ulrich Conzelmann vom baden-württembergischen Gesundheitsministerium. Immerhin sei in zwei Drittel der Verfahren ein Zusatznutzen anerkannt worden.

Es habe sich auch gezeigt, dass es sich um ein lernendes System handele. So habe sich mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes die Beratung der Unternehmen verbessert.

Jedoch regte Conzelmann an, auch den Bestandsmarkt unter bestimmten Kriterien der Nutzenbewertung zu unterziehen. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf über den Erstattungspreis von Arzneimitteln, kritisierte Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg.

Sie fürchtet, dass auf Apotheker mehr Bürokratie zukommt. Denn Kassen und Hersteller können abweichend von bestehenden Vereinbarungen weitere Rabatte für Arzneimittel aushandeln. Bisher schlüssele die Apothekensoftware aber Preise nicht nach Kasse auf.

Zudem sei unklar, ob die Arzneipreise auf Basis des Listen- oder des Erstattungspreises berechnet werden sollten. Hierzu gebe es verschiedene Meinungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), so Hofferberth.

Wert von Innovationen aus Patientensicht beurteilen

Auch seitens der Arzneimittelhersteller kam Kritik am AMNOG. Zwar sei es kein Innovationskiller, jedoch seien die Ziele bisher einseitig umgesetzt worden, bemängelte Dr. Tim Husemann von MSD Sharp & Dohme.

Im Fokus hätten vor allem Einsparungen gestanden: erstens durch den seit August 2010 geltenden auf 16 Prozent erhöhten gesetzlichen Rabatt; zweitens auch durch preissenkende Effekte im Ausland als Folge der Preisverhandlungen nach Nutzenbewertungen.

Ein Ziel sei es aber auch gewesen, die Innovationsfähigkeit der Industrie zu fördern und dort Arbeitsplätze zu sichern, zitierte Husemann aus einer BMG-Broschüre.

Er wünsche sich, dass der Wert von Innovationen künftig stärker aus Patientensicht beurteilt wird.

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