Aut idem

Koalition drückt bei Verbotsliste aufs Tempo

Mit Ach und Krach hatten Kassen und Apotheker sich auf ein Verfahren geeinigt, um eine Liste mit Wirkstoffen zu formulieren, die im Falle eines Rabattvertrags nicht ausgetauscht werden dürfen. Jetzt funkt die Koalition dazwischen - und die Apotheker könnten dabei außen vor bleiben.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Aut-idem-Verbot: Eine Stoffliste soll nun der GBA erstellen.

Aut-idem-Verbot: Eine Stoffliste soll nun der GBA erstellen.

© Schilddrüseninitiative

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll künftig festlegen, welche Medikamente bei Vorliegen eines Rabattvertrags nicht ausgetauscht werden dürfen. Das sieht ein Änderungsantrag zum 14. SGB V-Änderungsgesetz vor, der am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Bundestags eingebracht worden ist.

Bislang wird diese Liste nicht austauschbarer Arzneimittel auf der Ebene der Selbstverwaltung zwischen Apothekern und GKV-Spitzenverband erarbeitet.

Erst nach monatelanger Vermittlung durch eine Schiedsstelle unter Leitung von Ex-GBA-Chef Dr. Rainer Hess konnten sich die Kontrahenten Anfang Januar auf eine Lösung verständigen. Bislang sind nur zwei Präparate auf der Liste: Das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin.

Die Koalitionäre von SPD und Union haben die Hängepartie der Selbstverwaltung mit Missmut verfolgt. Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher der GBA als altnativer Akteur für die Formulierung der Verbotsliste in Stellung gebracht. Unklar war nach der Einigung der Selbstverwaltung Anfang Januar, ob es tatsächlich zu einer Initiative des Gesetzgebers kommt. Mit ihrem Änderungsantrag machen Union und SPD nun Nägel mit Köpfen.

Therapeutische Breite als zentrales Kriterium

Der bisherige Regelungsansatz habe sich "als zu schwerfällig und konfliktträchtig erwiesen", heißt es im Entwurf. Nun soll der GBA verpflichtet werden, bis Ende September dieses Jahres die Liste zu erarbeiten. Die "Berufsvertretungen der Apotheker" könnten im Rahmen der vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren beteiligt werden, heißt es.

Der Änderungsantrag gibt dem GBA ein zentrales Kriterium für die Formulierung der Liste an die Hand: "Insbesondere" sei die "Berücksichtigung der therapeutischen Breite (eines Arzneimittels, die Red.) für die sachgerechte medizinische Versorgung der Patienten ein geeignetes Kriterium zur Bestimmung nicht austauschbarer Arzneimittel".

Argumentiert wird, je enger die therapeutische Breite eines Wirkstoffs sei, desto höher sei das Risiko toxischer Wirkungen. Der GBA könne jedoch auch weitere Kriterien für die Auswahl von Medikamenten festlegen.

Das 14. SGB V-Änderungsgesetz regelt bislang lediglich die Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel. Außerdem soll mit dem Gesetz die Nutzenbewertung von Arzneimitteln abgeschafft werden, die vor 2011 in Deutschland zugelassen worden sind (Bestandsmarktaufruf). Der Bundestags-Gesundheitsausschuss hat am 12. Februar zu einer Anhörung über das Gesetz eingeladen.

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