Kommentar zur PKV
Ein Klassenunterschied
Nicht nur bei der ärztlichen Behandlung, auch in der Pharmakotherapie gibt es Klassenunterschiede für Privat- und Kassenpatienten. Daran hat auch das AMNOG mit der frühen Nutzenbewertung nichts geändert, die für die GKV und die PKV gleichermaßen gilt.
Die jetzt vom Wissenschaftlichen Institut der PKV vorgelegte Studie zum Vergleich der Arzneiversorgung in den beiden Versicherungsarten offenbart, dass Privatpatienten deutlich schneller Zugang zu Innovationen erhalten als gesetzlich Versicherte - obwohl die PKV die gleichen Erstattungsbeträge zählt wie die GKV und auch die gleichen gesetzlichen Rabatte von den Arzneimittelherstellern eingeräumt bekommen.
Die Schlussfolgerung ist: Es liegt an der unterschiedlichen Verordnungspraxis der Ärzte. Dies wiederum ist keine Willkür, sondern immer noch Reflex auf tatsächlich oder vermeintliche Regressbedrohungen durch die Prüfgremien der Selbstverwaltung.
Während die PKV keine Sanktionsmöglichkeiten gegen Ärzte hat, sind entgegen den Empfehlungen vieler Sachverständiger nach wie vor alle Reglementierungen und Sanktionsmöglichkeiten bei Unwirtschaftlichkeit in Kraft. So werden Klassenunterschiede weiter zementiert.
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