Aut-idem-Verbot

Sieben Wirkstoffe auf der Liste

Der GBA hat sieben Präparate benannt, mit denen die Substitutions-Ausschlussliste jetzt an den Start gehen soll.

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BERLIN. Die Liste mit Wirkstoffen, die vom Apotheker nicht ausgetauscht werden dürfen, um Rabattverträge zu bedienen, nimmt Gestalt an: Mit Einleitung des Stellungnahmeverfahrens hat der Gemeinsame Bundesausschuss bekannt gegeben, für welche Wirkstoffe er im ersten Schritt ein striktes Aut-idem-Verbot plant: nämlich für Ciclosporin (Lösungen und Tabletten), Digitoxin, Digoxin, Levothyroxin sowie dessen Fixkombination mit Kaliumiodid, Phenytoin und Betaacetyldigoxin.

Apotheker sollen diese Produkte selbst dann nicht gegen wirkstoffgleiche Alternativen austauschen dürfen, wenn gleiche Darreichungsformen zur Auswahl stehen.

Der GBA sei zur Festlegung dieser ersten Tranche "begründeten Hinweisen" gefolgt, heißt es. Eine vollständige Überprüfung "aller am Markt verfügbaren Arzneimittel" habe man aber nicht vorgenommen. Ergänzenden Hinweisen wolle man nachgehen. Stellungnahmen können von Sachverständigen und Verbänden noch bis 23. Juni abgegeben werden.

Weitere Ausschlüsse stehen an

Offenkundig ist aber auch schon eine zweite Tranche in Arbeit. Der GBA kündigte an, sich demnächst mit weiteren Austauschverboten zu befassen. Kandidaten dafür: Immunsuppressiva (insbesondere Tacrolimus), Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, Inhalativa gegen Asthma und COPD sowie Dermatika gegen Psoriasis.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der GBA die Substitutions-Ausschlussliste erstellt. Ursprünglich hätte das die Selbstverwaltung tun sollen. Die Verhandlungen zwischen GKV Spitzenverband und Apothekerschaft zogen sich jedoch und endeten schließlich im Dissens.

Erst die Schiedsstelle konnte die Kontrahenten Anfang Januar zu einer Einigung auf zwei Wirkstoffe (Ciclosporin und Phenytoin) bewegen. Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz fiel die Zuständigkeit dann offiziell an den GBA.

Ausdrücklich weist der GBA darauf hin, dass die bis dato bestehenden Optionen der Leistungserbringer, eine Substitution zu verhindern, durch die Liste nicht eingeschränkt werden.

Ärzte können den Austausch weiterhin per Aut-idem-Kreuz ausschließen, Apotheker nach wie vor pharmazeutischen Bedenken anmelden. (cw)

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