OTC-Arzneien

Unnötige Stigmatisierung von Jugendlichen

Jugendliche über zwölf Jahre erhalten seit 2004 OTC-Arzneimittel nur dann auf Kassenrezept, wenn eine Entwicklungsstörung vorliegt. Das kann zur Stigmatisierung führen. Der Gesetzgeber sollte die uneingeschränkte Erstattung von OTC-Arzneien bis zum 18. Lebensjahr erlauben, fordert der BAH.

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NEU-ISENBURG. Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungs-Gesetz von 2003 hat der Gesetzgeber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel generell als Kassenleistung ausgeschlossen und nur noch wenige Ausnahmen zugelassen, die der Bundesausschuss präzisieren muss.

Nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind OTC-Arzneien auf Kassenrezept möglich. Für Jugendliche zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr muss der verordnende Arzt eine Entwicklungsstörung diagnostizieren und dokumentieren, wenn der Patient ein OTC-Arzneimittel als Kassenleistung erhalten soll.

Neben der stigmatisierenden Wirkung der Diagnose "Entwicklungsstörung" führt der Ausschluss der rezeptfreien Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog zu einer Störung der Basistherapie und zu sozial diskriminierenden Effekten. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) macht dies am Beispiel der Neurodermitis deutlich.

Neben der Cortisontherapie für die Akutbehandlung ziele die Basistherapie auf eine Verminderung der Hauttrockenheit durch rückfeuchtende und rückfettende Cremes, die den Wasserverlust der Haut reduzieren.

Eine konsequente Anwendung der Basistherapie führe zu einer Verbesserung des Hautbildes und gleichzeitig zu einer signifikanten Verringerung der angewandten Cortisonmenge. Entsprechend sei die Basistherapie ein elementarer Grundbaustein in der Behandlung der Neurodermitis.

Da allerdings die verfügbaren Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig sind, bezahlt sie die GKV nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Für Jugendliche müssen die Eltern die Kosten selbst übernehmen.

Insbesondere bei finanziell schwächeren Familien bedeute die fehlende Erstattung oftmals den Abbruch der Basistherapie. Die Verschlechterung des Hautbildes führe dann wiederum zu einem vermehrten Einsatz verschreibungspflichtiger Cortison-Arzneimittel.

Bessere Therapiekontrolle chronisch kranker Jugendlicher

Derartige Umstände können als weiteres Risiko für die ohnehin schwierige Versorgung von Jugendlichen in der Übergangsphase von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin angesehen werden.

Werden beispielsweise die vorsorgenden U-Untersuchungen im (Klein-) Kinderalter noch zu über 90 Prozent wahrgenommen, so beanspruchen Jugendliche die J1-Untersuchung nur zu knapp 40 Prozent.

Der BAH beruft sich ferner auf Studien, wonach etwa 40 Prozent der Jugendlichen in der Adoleszenzphase den Kontakt zur notwendigen Spezialversorgung abbrechen und erst bei Komplikationen wieder den Arzt konsultieren. Dies geschehe etwa bei Asthma oder Mukoviszidose.

Um dem Pädiater die Aufgabe zu erleichtern, Jugendliche auf den Übergang ins Erwachsenenalter und die Erwachsenenmedizin vorzubereiten, sollte der uneingeschränkte Zugang zu apothekenpflichtigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln möglich sein.

Dies schaffe Anreize, Jugendliche und ihre Angehörigen aus dem Bereich der Selbstmedikation in die Therapiehoheit des Pädiaters oder Hausarztes zuzuholen. Das ermögliche darüber hinaus eine verbesserte Therapiekontrolle insbesondere chronisch kranker Jugendlicher, vermeide Komplikationen und teure Interventionen.

Ferner sollte der Systemanreiz, aus Kostengründen auf geeignete Arzneimittel zu verzichten und deshalb teurere verschreibungspflichtige Arzneimittel einzusetzen, nicht aufrecht erhalten werden. "Es muss nicht immer gleich mit teuren Kanonen auf Spatzen geschossen werden."

Selbstmedikation nicht in Hände von Minderjährigen

Die Kostenwirkungen für die gesetzliche Krankenversicherung wären gering, hat der BAH errechnet. Auf die Gruppe der 13- bis 18-jährigen GKV-Versicherten entfallen Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel von elf Millionen Euro (2013).

Zum Vergleich: Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind es 140 Millionen Euro. Würden die für 13- bis 18-jährige Jugendliche auf einem Grünem Rezept und einem Privatrezept verordneten apothekenpflichtigen rezeptfreien Arzneimittel auf GKV-Rezept verordnet, ergäbe sich eine zusätzliche Belastung für die Kassen von 24 Millionen Euro.

Nach Auffassung des Industrieverbandes gehört Selbstmedikation nicht in die Hände von Minderjährigen. Deshalb sollte auch Jugendlichen das gesamte Arzneimittelspektrum zur Verfügung stehen. (HL)

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Kosten und Nutzen

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