Drogenpolitik

Regierung sieht keine Alternative zu Verboten

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BERLIN. Ohne Verbote und Androhung von Strafen kann die Bevölkerung nicht ausreichend vor Drogen geschützt werden. Mit dieser Generalaussage erteilt die Bundesregierung Forderungen nach einer anderen Drogenpolitik eine Absage.

Die Linksfraktion im Bundestag hat sich zuvor in einer parlamentarischen Anfrage nach "beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts" erkundigt.

Diese Politik, von der Linksfraktion wiederholt als "Verbotspolitik" bezeichnet, "stärkt den Rechtsstaat" in Deutschland, so die Position der Bundesregierung. Die deutsche Drogenpolitik zeichne sich durch durch einen starken gesundheitspolitischen Ansatz aus.

Darin unterscheide sie sich von Staaten, die das Drogenproblem primär mit polizeilichen oder militärischen Mitteln bekämpfen. Entsprechend seien Entwicklungen im Ausland, wo ein Ende des "Kriegs gegen Drogen" gefordert wird, auf Deutschland kaum übertragbar.

Nach Ansicht der Bundesregierung wirken sich Verbot und Strafandrohungen wie auch die Regelungen im Betäubungsmittelrecht "nicht nachteilig auf den Bereich der therapeutischen Versorgung aus".

Dem Betäubungsmittelgesetz wie der Btm-Verschreibungsverordnung misst die Regierung eine "generalpräventive Wirkung" zu. Gerade mit Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene bleibe es nicht bei der Sanktionsandrohung.

Vielmehr gebe es viele auf diese Gruppe zugeschnittene Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sowie Hilfsangebote.

Hilfe statt Strafe

Nach Ansicht der Regierung setzt das deutsche Betäubungsmittelrecht "wichtige und fortschrittliche Ansätze einer modernen Drogenpolitik um".

Dies gelte beispielsweise für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die ärztliche Substitutionsbehandlung, das Prinzip Hilfe statt Strafe sowie das Prinzip Therapie statt Strafe.

Im Juni hatten Grüne und Linksfraktion vergeblich eine ergebnisoffene Evaluation der Drogenpolitik in Deutschland angeregt. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf 122 Strafrechtler, die eine solche Evaluation gefordert haben.

Der grüne Abgeordnete und Arzt Harald Terpe verwies im Juni im Bundestag darauf, das Betäubungsmittelgesetz habe "das große Versprechen, die Jugend vor den Gefahren des Drogenkonsums zu schützen", nicht eingelöst.

"Weder Drogenerwerb noch Handel noch Verbreitung von Drogen sind verhindert worden", so damals Terpe. Zehn Millionen Euro würden im Bundeshaushalt für die Aufklärung über den Konsum legaler und illegaler Drogen bereitgestellt. 3,3 Milliarden Euro würden in Deutschland für die Strafverfolgung ausgegeben, argumentierte Terpe.

Angaben über die gesellschaftlichen Kosten der "Verbotspolitik" (etwa Kosten der Strafverfolgung, Inhaftierung von Gefangenen) konnte die Regierung auf Anfrage der Linksfraktion nicht machen - dafür sei die Fragestellung zu undifferenziert gewesen, hieß es. (fst)

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