Hämophilie A

Einigung über Erstattungsbetrag für Blutgerinnungsfaktor

Für den neuen Blutgerinnungsfaktor Turoctocog alfa von Novo Nordisk haben sich das Unternehmen und der GKV-Spitzenverband jetzt auf einen Erstattungsbetrag geeinigt.

Veröffentlicht:

BERLIN/MAINZ. Der GKV-Spitzenverband und die Novo Nordisk Pharma GmbH haben sich auf einen Erstattungsbetrag für den Blutgerinnungsfaktor NovoEight® (Wirkstoff: Turoctocog alfa) geeinigt. Der Betrag wird laut gemeinsamer Pressemitteilung fristgerecht zum 15. Januar 2015 in Kraft treten.

Beide Seiten bezeichnen den Ablauf der Gespräche und ihr Ergebnis in der Mitteilung als "konstruktiv und fair". Gesetzliche Grundlage für die Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG).

NovoEight® ist ein biotechnologisch hergestellter Gerinnungsfaktor, der zur Behandlung und zum Vorbeugen von Blutungen bei Patienten mit angeborener Hämophilie A zugelassen ist.

Das Arzneimittel ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbands und Novo Nordisk das erste Faktorpräparat zur Behandlung der Hämophilie A, welches das Verfahren der frühen Nutzenbewertung und die sich anschließenden Erstattungsbetragsverhandlungen durchlaufen hat.

Grundlage für die Verhandlungen sei der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über die Nutzenbewertung von Turoctocog alfa vom 3. Juli 2014 gewesen. In dem Beschluss sei dem Gerinnungsfaktor kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zugesprochen worden. (ger)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen