Für Frauen bis 20

"Pille danach" auf Kassenkosten

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BERLIN. Der Bundesrat hat ein Publikumswerbeverbot für die "Pille danach" erlassen. Im Heilmittelwerbegesetz wurde in Paragraf 10 Absatz 2 ein entsprechender Passus eingefügt.

Zugleich stimmte die Länderkammer einer Änderung des Sozialgesetzbuchs V zu. In Paragraf 24a Absatz 2 ist nun geregelt, dass bei Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres die GKV die Kosten für die "Pille danach" übernimmt. Bisher galt diese Bestimmung nur für empfängnisverhütende Mittel, die verschreibungspflichtig sind.

Am 14. März war die geänderte Arzneimittel-Verschreibungsverordnung in Kraft getreten, durch die der Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde.

Bereits seit Anfang Januar galt das Gleiche für den Wirkstoff Ulipristalacetat. Angedockt wurden die Regelungen zur "Pille danach" an das 5. SGB IV-Änderungsgesetz, das voraussichtlich in rund zwei Wochen in Kraft treten soll. (fst)

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Kosten und Nutzen

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