Korruptionsprävention

AKG will "Compliance-Dienstleister" sein

Zur Prävention von Korruption sucht der Verein "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) die Zusammenarbeit mit Ärzten.

Veröffentlicht:

BERLIN. "Brücken verbinden" - unter dieses Leitmotiv stellte der AKG, Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V., seine diesjährige Mitgliederversammlung in Berlin.

Der Verein der freiwilligen Selbstkontrolle, der mittlerweile 107 Mitglieder zählt, sieht sich, so Vorsitzender Christoph Harras-Wolff, als "Dienstleister in Sachen Compliance".

Zum Angebot gehören unter anderem Schulungen und eine Ad-hoc-Beratung, die im Jahr 2014 durchschnittlich zwei bis drei Anfragen pro Tag bearbeitet hat.

Das Spektrum der Fragen reichte von den neuen Transparenzregeln über interne und externe Fortbildungsveranstaltungen bis hin zum aktuellen Referentenentwurf zum Paragrafen 299a StGB.

Zum Verhaltenskodex lagen dem AKG im vergangenen Jahr vier Beanstandungen vor. Eine davon wurde anonym gemeldet und nach den Regeln des Vereins abgewiesen.

Die Ärzteorganisation Mezis ("Mein Essen zahle ich selbst") beanstandete zwei Fortbildungsveranstaltungen, bei denen der AKG nach Prüfung keine Kodex-Verletzung feststellen konnte.

Eine weitere betraf eine Reise von Ärzten, organisiert von einem Mitgliedsunternehmen, die als nicht regelkonform bewertet wurde. Eine Unterlassungserklärung des betroffenen Unternehmens machte ein Schieds- und Schlichtungsverfahren überflüssig.

Speziell das Thema Korruption im Gesundheitswesen beschäftigt den Verein auf unterschiedlichen Ebenen: Bei der Unterstützung der Mitgliedsunternehmen zur Implementierung von Compliance-Regeln zum Schutz vor Fehlverhalten und mit einer Initiative zur vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen.

Der AKG sucht den Dialog und bietet sich dabei als Kommunikationsplattform an. Harras Wolff: "Um den Herausforderungen, die unser Gesundheitswesen zu bestehen hat, gerecht zu werden, bedarf es unserer Auffassung nach eines Konsenses der Gesundheitspartner."

Im Jahr 2000 wurde vor dem Hintergrund des sogenannten Herzklappenskandals der "Gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen" veröffentlicht - der Ausgangspunkt für die späteren Kodices der freiwilligen Selbstkontrolle.

Nach Aussage von AKG-Geschäftsführer Kai Christian Bleicken soll dieser Standpunkt "auf den Prüfstand gestellt und neu justiert werden". Anders als vor 15 Jahren sollen laut Bleicken auch Ärztevertreter und Patientenorganisationen beteiligt werden. Für Mai sind Gespräche mit Partnern über das Vorgehens geplant. (uju)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen