Krebskongress

Onkologen pochen auf Therapiefreiheit

Die bayerische Wirkstoffvereinbarung lässt beim Krebskongress aufhorchen: Onkologen kritisieren, dass unter dem Deckmantel AMNOG rationiert würde.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

BERLIN. Hämatologen und Onkologen warnen davor, die Erstattung onkologischer Arzneimittel davon abhängig zu machen, ob der individuelle Patient in die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) definierten Gruppen fällt, bei denen das Präparat einen Zusatznutzen hat. Das wurde nun beim Deutschen Krebskongress deutlich.

Konkreter Anlass für die Warnung ist die Wirkstoffvereinbarung, die zwischen der KV Bayerns und mehreren bayerischen Krankenkassen geschlossen wurde. Sie enthält die Vorgabe, dass Arzneimittel, die das AMNOG-Verfahren durchlaufen haben, nur in Anwendungsgebieten mit Zusatznutzen verordnet werden dürfen.

Für den niedergelassenen Hämatologen und Onkologen Dr. Robert Dengler aus Regensburg ist das nichts anderes als eine unzulässige Rationierung. Es werde eindeutig in die Therapiekompetenz des Arztes eingegriffen. In letzter Konsequenz könne das sogar das Leben des Patienten bedrohen. Onkologen sind Dengler zufolge zwingend darauf angewiesen, aus einem breiten Spektrum wirksamer Medikamente wählen zu können, um dem individuellen Patienten gerecht zu werden und die Möglichkeit zu haben, sequenziell zu therapieren.

Für den Berufsverband der niedergelassenen Hämatologe und Onkologen (BNHO) erinnerte dessen Vorsitzender Professor Stephan Schmitz an Versuche vor einigen Jahren, bei denen es darum ging, die Erstattung von Medikamenten, die off label eingesetzt werden, einzuschränken.

Die jetzigen Versuche, die Verordnungsfähigkeit von Medikamenten auf Basis des AMNOG-Verfahrens einzuschränken, seien letztlich eine Neuauflage dieses damals gescheiterten Ansinnens. Für Schmitz und den BNHO ist das AMNOG-Verfahren ein Prozess, der in erster Linie der Preisfindung bei neuen Medikamenten dienen sollte.

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Kosten und Nutzen

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