Nutzenbewertung

Ärztliche Expertise gewinnt an Boden

Ärzte - medizinische Fachgesellschaften und die Arzneimittelkommission - finden Gehör in den Verfahren der frühen Nutzenbewertung. Die Autoren einer Studie stellen zur Diskussion, dass der Einfluss der Ärzte sogar noch steigen sollte.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ärztliche Expertise gewinnt an Boden

© Rudyanto Wijaya / iStock / Thinkstock

BERLIN. Die Ärzteschaft vertritt in zahlreichen Verfahren der frühen Nutzenbewertung eine andere Auffassung als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Eine Untersuchung des Berliner IGES-Instituts zeigt nun, dass die medizinischen Fachgesellschaften und die Arzneimittelkommission der Ärzteschaft (AkdÄ) einen moderaten Einfluss auf die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss haben - Tendenz steigend. Das IQWiG ist ein Institut des GBA.

Vertreter des IGES-Instituts forderten, die wissenschaftliche Expertise stärker in die Entscheidungsprozesse des GBA einzubinden. Der GBA gab dazu am Mittwoch keine Stellungnahme ab.

Untersucht hat das IGES die ersten 136 Bewertungsverfahren bis August 2015. In 74 Prozent der Verfahren äußerte wenigstens einer der Stellungnehmer gegenüber dem IQWiG eine abweichende Meinung.

An 112 der Verfahren haben sich Fachgesellschaften und ärztliche Berufsverbände beteiligt. 30 Fachgesellschaften beteiligten sich je einmal. Weitere 30 sind mehrfach vertreten. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie nahm die Gelegenheit gleich 45 Mal wahr.

Ausweislich der IGES-Untersuchung gibt es eine größere Nähe zwischen GBA und der Arzneimittelkommission. Die AkdÄ beteiligte sich an 48 Verfahren.

Zweckmäßige Vergleichstherapie (ZVT): Die Therapie, an deren Nutzen sich eine Innovation messen lassen muss, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Immerhin fast zwei Fünftel der Vergleichstherapien wurden aufgrund der abweichenden Auffassungen der Fachgesellschaften oder der Arzneimittelkommission geändert.

Endpunkte: In 46 Prozent der kontroversen Fälle folgte der GBA bei den Endpunkten der Arzneimittelkommission. Laut IGES-Gutachten habe sich der GBA dagegen nie der Auffassung der Fachgesellschaften angeschlossen, dass progressionsfreies Überleben ein patientenrelevanter Endpunkt sei. Zum Beispiel durch Patientenbefragungen soll künftig die Lebensqualität im Verfahren stärker gewichtet werden.

Zusatznutzen: Bei der Bewertung des Zusatznutzens einer Innovation steigt der Einfluss der medizinischen Fachgesellschaften an. So folgte der GBA einer von der Bewertung des IQWiG abweichenden Meinung im Jahr 2015 öfter als im Jahr 2013. Waren es 2013 noch 43 Prozent der in diesem Punkt kontroversen Bewertungen, in denen der GBA die Auffassung der Fachgesellschaften übernommen hat, waren es 2015 bereits 68 Prozent.

Die Experten in den Fachgesellschaften wollten neue Präparate lieber in der Anwendung sehen, um Schwerkranke zu protegieren, sagte IGES-Chef Professor Bertram Häussler bei der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse. Sie wollten lieber Schaden vermeiden, als das Risiko einzugehen, zu Unrecht etwas abzulehnen.

Studienleiter Hans-Holger Bleß stellte ein Stimmrecht im GBA für die Wissenschaft zur Diskussion. Zudem zeichne sich ab, dass im Unterausschuss Arzneimittel des GBA zu wenig unabhängige fachliche Expertise an den Beratungen beteiligt sei.

Die Untersuchung wurde im Auftrag der Takeda Pharma Vertrieb GmbH und Co. KG vorgenommen.

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