BMG-Position

Hinweise über Rabattarzneien: keine Werbung

Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenkassen sollen ebenso wie KVen und KBV Vertragsärzte "auch vergleichend" über "preisgünstige verordnungsfähige Leistungen" informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Krankenkasse mit dem Hersteller eines Medikaments einen Rabattvertrag ausgehandelt hat.

Derartige Informationen seien "grundsätzlich nicht als Werbung einzuordnen, wenn kein werblicher Überhang festzustellen ist", erklärt BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katrin Vogler.

Die Informationspflicht der Kassen bestehe unabhängig davon, ob ein Rabattvertrag vorliege. Vogler hatte angefragt, ob die Regierung solche als "Marketing" anzusehenden Hinweise der Kassen unterbinden wolle.

Nach Ansicht des BMG ist die Prüfung der Informationspolitik einer Kasse im Einzelfall Sache der Aufsichtsbehörden. Anlass, die gesetzlichen Informationspflichten auf Institutionen wie etwa das IQWiG zu übertragen, sieht Widmann-Mauz nicht. (fst)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“