Hepatitis-C-Versorgung

Vertrag nimmt Regressdruck von Ärzten

Ein Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Hepatitis-C-Patienten in Westfalen-Lippe soll Ärzte entlasten. Der Regressdruck entfällt, neue Therapien werden möglich.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Hepatitis C - diese Diagnose zieht teure Behandlungen nach sich.

Hepatitis C - diese Diagnose zieht teure Behandlungen nach sich.

© jarun011 / Fotolia.com

KÖLN. In Westfalen-Lippe wollen die KV (KVWL) und die Barmer GEK die Versorgung von Patienten mit chronischer Hepatitis C verbessern und gleichzeitig den Regressdruck von den behandelnden Ärzten nehmen.

Dazu haben die Vertragspartner in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter einen Vertrag nach Paragraf 140a SGB V zur besonderen ambulanten Versorgung geschlossen.

Kernpunkte des nicht befristeten Vertrags sind die Versorgung der Patienten durch besonders qualifizierte Ärzte und der gezielte Einsatz der modernen medikamentösen Therapien.

"Die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Therapien soll unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie der Hepatitis-C-Patienten erhöht werden", heißt es in der Präambel.

Was Ärzte wissen müssen

Teilnehmen können Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie oder Hepatologie sowie Ärzte mit der Genehmigung für die Qualitätsvereinbarung HIV/Aids.

Die Ärzte müssen in den vergangenen drei Jahren jeweils mehr als 15 HCV-Patienten betreut und bei mindestens zehn Patienten die selbstständige Therapie übernommen haben sowie einschlägige Fortbildungen nachweisen können.

Hinzu kommen sachliche Voraussetzungen wie das Vorhalten eines Gerätes zur Abdomensonographie oder eine entsprechende Kooperation.

Für die Betreuung von Patienten unter antiviraler Therapie erhalten die Ärzte eine Betreuungspauschale von 80 Euro im Quartal, die je teilnehmendem Versicherten höchsten zweimal gezahlt wird. Hinzu kommen weitere Betreuungspauschalen. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Der Vertrag sei sehr einfach in der Handhabung und mit wenig Verwaltungsaufwand für die Ärzte verbunden, sagt Dr. Ulrich Tappe, Sprecher der Regionalgruppe Westfalen-Lippe im bng. "Der entscheidende Vorteil ist, dass den Ärzten die Angst genommen wird, die oft hochpreisigen Präparate zu verordnen."

Ein Lenkungsgremium aus Vertretern von Barmer GEK, KVWL und den Verbänden hat Therapieempfehlungen erarbeitet. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt. "Neue Therapien können sehr kurzfristig aufgenommen werden", sagt Tappe. Wenn sich Ärzte an die Empfehlungen halten, gelten die Verordnungen als wirtschaftlich.

Das Betreuungsprogramm sei sehr gut strukturiert, die Leistungen werden dokumentiert. "Alles ist belegbar und nachvollziehbar."Auch KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann begrüßt, dass die Ärzte durch die Vereinbarung Verordnungssicherheit gewinnen.

Als weiteres Plus sieht er die Honorierung des Mehraufwands für die Betreuung der Patienten. "Der Vertrag kommt sowohl den Patienten als auch den Ärzten zugute", sagt Nordmann. Die Patienten profitierten von qualitätsgesicherter und passgenauer Behandlung durch spezialisierte Fachärzte.

Über Regelversorgung hinaus

Der Vertrag enthalte Leistungen, die weit über die Regelversorgung hinausgehen, betont Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Nordrhein-Westfalen.

Ziel der Kasse sei es, die Versorgung von Patienten mit Hepatitis C zu verbessern und sie zu heilen. "Nur durch eine gezielte und erfolgreiche Behandlung lassen sich auch Folgeerkrankungen wie Leberzirrhose oder -karzinom vermeiden", sagt er.

Bereits Ende 2014 hatte die KV Nordrhein mit der AOK Rheinland/Hamburg und den beiden Verbänden einen Vertrag mit einer ähnlichen Stoßrichtung geschlossen, allerdings als Strukturvertrag nach Paragraf 73a. Das Konzept hat sich nach den bisherigen Erfahrungen sowohl in den Augen der Ärzte als auch der Kasse bewährt.

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