Rx-Versandverbot

So könnte die Alternative aussehen

Ein Riss geht durch die Regierungskoalition: Sollen Politiker den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verbieten? Ein Staatssekretär macht jetzt einen Gegenvorschlag.

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Verschreibungspflichtige Medikamente per Paket verschicken: Für deutsche Apotheken bald Geschichte?

Verschreibungspflichtige Medikamente per Paket verschicken: Für deutsche Apotheken bald Geschichte?

© goodluz / Fotolia

BERLIN. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur bundesdeutschen Rx-Preisbindung (wir berichteten) hatte sich Bundesgesundheitminister Hermann Gröhe bereits recht schnell auf eine Gesetzinitiative zum Verbot des Versandhandels mit Rx-Produkten festgelegt.

Dagegen regt sich nun nicht nur beim Koalitionspartner SPD sowie bei den Grünen Widerstand. Auch die eigenen Reihen zeigen sich alles andere als hermetisch geschlossen.

Manche Menschen auf Versandmedikamente angewiesen

So twitterte kürzlich etwa der CDU-Abgeordenete Maik Beermann: "Versandverbot von rezeptpflichtigen Medikamenten ist falsch! Versandapotheken werden zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum benötigt".

Und auch die CDU-Abgeordnete Dr. Katja Leikert macht sich auf ihrem Facebook-Account für Versandapotheken stark. Leikert: "Den Versandhandel gibt es. Viele sind darauf angewiesen oder nehmen ihn aus Komfortgründen gerne in Anspruch und deshalb sollte es ihn auch weiterhin geben".

Anlass für die erneute Diskussion um den Rx-Versand gab die Entscheidung des EuGH deshalb, weil sich ausländische Versandapotheken jetzt nicht mehr an die deutsche Rx-Preisbindung halten müssen und stattdessen auch ihren hiesigen Kunden Rezeptboni gewähren dürfen. Für deutsche Versand- und Vor-Ort-Apotheken gilt dagegen weiterhin das Festpreissystem.

Viele Apotheker fürchten nun, dass sich auch wirtschaftlich starke Wettbewerber im Inland mit einer Klage wegen Inländerdiskriminierung das Recht erstreiten könnten, Rx-Boni zu gewähren. Ein Versandhandelsverbot wäre eine Möglichkeit, dem dann drohenden Preiskampf im Rx-Geschäft vorzubeugen.

"Kluge Antworten finden": Andere Möglichkeiten neben einem Verbot

Allerdings gäbe es auch andere Optionen, wie bei einer Kongressveranstaltung des Bundeswirtschaftsminsteriums am Donnerstag in Berlin deutlich wurde. Staatssekretär Dr. Rainer Sontowski erklärte mit Hinweis auf das EuGH-Urteil, es gehe jetzt darum, "kluge Antworten zu finden, die den Anforderungen der Zeit entsprechen und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen".

Man müsse auch Alternativen zum Verbot des Rx-Versands prüfen. Sontowski: "Zum Beispiel, ob zur Erhaltung der flächendeckenden Versorgung ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, oder ob nicht ein Teil des Festzuschlages für den Wettbewerb zwischen den Versorgern, gleich ob Apotheke oder Versandhandel, freigegeben werden kann".

Sontowskis Vorschlag erinnert an die bereits seit längerem praktizierte Übung in den Lieferbeziehungen zwischen Pharmagroßhandel und Apotheken. Hier dürfen die Grossisten den Apothekern Rabatte ausschließlich aus einem Bestandteil ihrer Vergütung geben – nämlich aus dem rund drei-prozentigen Aufschlag auf den Einkaufspreis.

Dagegen darf der fixe Bestandteil von 70 Cent pro abgegebener Packung für Nachlässe an die Apotheker nicht angetastet werden.

Jedenfalls gelte es, so der Staatssekretär weiter, die jetzt anstehenden "Entscheidungen zur Arzneimittelversorgung sozial und zukunftsgerecht zu treffen". (cw/af)

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