Apothekerkongress

Pharmazeuten pochen auf Erhalt wohnortnaher Versorgung

Die Infrastruktur der Apotheken soll als öffentliches Gut erhalten bleiben: Diese Forderung hat der Präsident der Bundesapothekerkammer bekräftigt. Die Politik sei hier in der Pflicht, zu handeln.

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SCHLADMING. "Die Infrastruktur der Apotheken ist – im Gegensatz zum individuell benötigten Arzneimittel – ein öffentliches Gut. Niemand kann von der Nutzung öffentlicher Güter ausgegrenzt werden", sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern bei der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongress pharmacon.

So könne jeder, der am Sonntagmittag eine (Notdienst-)Apotheke brauche, eine in seiner Nähe finden und sie aufsuchen. Diese Gemeinwohlpflicht grenze – neben anderen – auch wohnortnahe Apotheken von ausländischen Versendern ab, betonte Kiefer.

Der Staat regle die Finanzierung der Gemeinwohlpflichten der öffentlichen Apotheken mit Hilfe der Arzneimittelpreisverordnung und sichere so auch die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. Die Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versender gefährdet diese Infrastruktur nun den Worten des Bundesapothekerkammerpräsidenten "massiv". Daher müsse die Politik auch hier eingreifen.

Kiefer weiter: "Was hat es mit Digitalisierung zu tun, wenn ein Patient sein ärztliches Rezept per Post verschickt und dafür einige Tage später ein Paket erhält? Es ist Augenwischerei, Versandapotheken mit Digitalisierung gleichzusetzen. Kein Patient soll auf eine persönliche Beratung durch die wohnortnahen Apotheken verzichten müssen, inklusive Medikationsanalyse und -management."

Ende Dezember hat die Apothekerschaft als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arzneimittelpreisbindung zudem eine Unterschriftenaktion, gestartet, mit der sie bundesweit ihre Patienten auffordert, für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken zu unterschreiben. Die wegen ihrer pauschalisierenden Formulierungen zum Teil auch in den eigenen Reihen kritisierte Aktion soll bis zum 1. März 2017 laufen (run).

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