Lieferengpässe bei Zytostatika

Onkologen wollen Meldepflicht

Zurückhaltung bei Rabattverträgen, kein Preisdumping und eine gesetzliche Meldepflicht bei Lieferengpässen fordert die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) für wichtige Krebsmittel.

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BERLIN. Fachärzte für Hämatologie und Onkologie fordern Konsequenzen aus den Erfahrungen mit Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten. "Für uns wird es dann kritisch, wenn aus einem Lieferengpass ein Versorgungsengpass wird, und das für den Patienten zu einer Verschlechterung der Prognose führt", sagte Professor Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), in Berlin.

 Die DGHO beschäftigt sich im aktuellen Band ihrer gesundheitspolitischen Schriftenreihe mit der Problematik und nennt darin Beispiele sowie Ursachen und macht Vorschläge für Abhilfe. Die Gesellschaft macht sich unter anderem für Meldepflichten für Pharmaunternehmen stark, wenn Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten drohen.

Derzeit gibt es lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung für Meldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Außerdem sollten nach Vorstellung der DGHO Rabattverhandlungen begrenzt werden, damit sich die Produktion etablierter Medikamente für Unternehmen weiter lohnt. In der Vergangenheit gab es etwa Engpässe bei dem Krebs-Medikament Melphalan. Weil es ausschließlich an einem Standort in Italien hergestellt wird, führten Probleme bei der Herstellung mehrmals zu Engpässen.

Dass lediglich eine Produktionsstätte existiert, liegt laut Wörmann daran, dass Melphalan nicht mehr patentgeschützt ist und die Preise entsprechend gefallen sind. Aus seiner Sicht ließe sich in diesem Fall Abhilfe schaffen: Die Krankenkassen sollten in ihren Verhandlungen die Preise nicht zu stark drücken, sodass Unternehmen einen Anreiz für die Produktion haben.

 Dr. Torsten Hoppe-Tichy, Leiter der Krankenhausapotheke am Uniklinikum Heidelberg, berichtete, dass Lieferengpässe längst zu seinem Alltag gehören. Er forderte, dass die Hersteller gesetzlich verpflichtet werden, nicht nur wie bisher Vorräte für Großhändler vorzuhalten, sondern auch für Klinikapotheken. Zudem sollten sie im Fall von drohenden Engpässen Alternativen aufzeigen müssen.

BfArM-Präsident Professor Karl Broich erklärte, dass es auch ein Ergebnis des monatelangen Pharmadialogs war, keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen festzulegen. Bisher setze man auf die Selbstverpflichtung der Unternehmen. "Wenn das keine Ergebnisse bringt, muss man nachjustieren", so Broich. (tau)

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