Schmerztherapie / BfArM

Bleibt es bei 1000 Cannabis-Patienten?

Der Staat nimmt mit der Cannabisagentur die Produktion und Überwachung von Hanf für medizinische Zwecke selbst in die Hand. Die Zahl der Patienten, denen Cannabis verordnet wird, ist eine Blackbox.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte sind bei der Ausgestaltung einer Cannabis-Therapie auf der neuen gesetzlichen Grundlage auf sich gestellt, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet dazu keine Beratung an. "Die Therapiehoheit liegt bei den Ärzten", sagte Dr. Peter Cremer- Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle, bei der Vorstellung der neu geschaffenen Cannabisagentur am Freitag in Berlin. Ärzte sollen sich in der wissenschaftlichen Literatur und bei erfahrenen Kollegen über Sorten und Darreichungsformen informieren, empfahl Cremer-Schaeffer.

Der Bundestag hat Ende Januar mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erstmals den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken geregelt. Das in Kürze in Kraft tretende Gesetz regelt die Modalitäten der Verordnung und die Kostenerstattung durch die Kassen. Vorgesehen ist zudem, dass ein Teil des Cannabis-Bedarfs über den Anbau in Deutschland gedeckt wird.

Cannabis-Bedarf

365 kg Cannabis ist der Gesamtbedarf pro Jahr, von dem die Bundesopiumstelle ausgeht.

Bei dieser Berechnung geht man von den 1000 Patienten aus, die schon bisher eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis hatten.

Die beim BfArM in Bonn angesiedelte Cannabis-Agentur soll den gesamten Prozess von Anbau bis zum Vertrieb über Apotheken überwachen. Bisher war es Schmerzpatienten nur mit einer Ausnahmeerlaubnis des BfArM möglich, Cannabis über die Apotheke zu beziehen. Etwa 1000 Menschen in Deutschland verfügen über eine solche Erlaubnis, die Kosten von durchschnittlich über 500 Euro im Monat mussten sie meist selbst tragen.

BfArM-Präsident Professor Karl Broich sagte, dass der Cannabisbedarf vorerst über Importe aus dem Ausland gedeckt werden soll. Mittelfristig soll die Cannabisagentur Lizenzen an Unternehmen zum Anbau in Deutschland vergeben. Derzeit wird eine entsprechende europaweite Ausschreibung vorbereitet.

Broich rechnet erstmals für 2019 damit, dass Cannabis aus deutscher Produktion zur Verfügung steht. Bei der voraussichtlich benötigten Menge orientiert sich das BfArM am Verbrauch der rund 1000 Patienten mit Ausnahmeerlaubnis. Bei einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von einem Gramm pro Person kommt ein Gesamtbedarf von 365 Kilogramm zusammen. Laut Cremer-Schaeffer entspricht das dem Ertrag von 10.000 Pflanzen im Jahr.

Man wisse nicht genau, wie sich die Zahl der Patienten mit Anspruch auf Cannabis entwickeln wird, sagte Broich. Allerdings gehe man nicht davon aus, dass sie explodieren wird. "Wir orientieren uns an den bisherigen Anwenderzahlen."

Die Ausnahmegenehmigungen behalten ab Inkrafttreten des Gesetzes drei Monate ihre Gültigkeit. Die Patienten können damit rechnen, dass sie weiter versorgt werden und dass ihnen die Kosten künftig erstattet werden, so Broich. Bei der Erstverschreibung sollen die Kassen binnen drei Wochen über die Kostenübernahme entscheiden, in der Palliativversorgung innerhalb von drei Tagen, sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium.

Die geplante anonymisierte Begleiterhebung durch die Bundesopiumstelle sei wichtig, um mehr Daten über Wirkung und Therapie von Cannabis zu bekommen. "Es geht nicht um Kiffen auf Rezept", sagte Stroppe.

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