Einigung bei Arzneigesetz
Keine Schwelle für Umsatz, Preis öffentlich
BERLIN. Die Gesundheitspolitiker der Koalition haben sich auf Änderungen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Arzneimittelversorgung verständigt. So soll es im ersten Jahr nach Markteinführung keine Umsatzschwelle geben, ab der dann der ausgehandelte Erstattungsbetrag gelten soll. Zudem solle es keine Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag geben, wie dies von der Industrie gefordert und im Pharmadialog vereinbart worden war. Dies war am Montag in Berlin aus Koalitionskreisen zu erfahren.
Gröhe wollte mit dem Gesetz im ersten Jahr nach Markteinführung eines Präparates eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro einführen. Hintergrund dieser Regelung waren hohe Umsätze von Innovationen zur Behandlung von Hepatitis C. Diese sind zwischenzeitlich stark gesunken. (dpa/HL)