Generikamarkt

Rekordrabatt von 3,9 Milliarden Euro

Rabattverträge sparen Rekordsummen –gut für die Kassen, aber um den Preis wachsender Konzentration.

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Berlin. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 hat der Branchenverband Pro Generika eine kritische Bilanz der damals eingeführten Scharfstellung der Rabattverträge gezogen.

Mit jenem Gesetz waren die Apotheken verpflichtet worden, bei nicht ausdrücklich vom Arzt untersagter Substitution ein Arzneimittel abzugeben, für das Hersteller und Krankenkassen einen Rabattvertrag abgeschlossen hatten. Zuvor war die Auswahl eines substituierbaren Arzneimittels in das Belieben der Apotheker gestellt.

Diese Verpflichtung verhalf den Rabattverträgen schließlich zum Durchbruch: Im zehnten Jahren ihrer Existenz (2016) erreichte das Rabattvolumen nach Angaben von Pro Generika 3,9 Milliarden Euro.

Die beachtlichen Einsparungen, die sich auf deutlich mehr als zehn Prozent der gesamten GKV-Arzneimittelausgaben belaufen, werden nach Auffassung von Pro Generika mit Nebenwirkungen erkauft:

Die Zahl der Generika-Unternehmen, die an der Versorgung in Deutschland teilnehmen, gehe seit Jahren zurück.

Die Konzentration auf der Wirkstoffebene nehme kontinuierlich zu: Bei den versorgungskritischen Antibiotika wie Cefixim, Doxycyclin und Clarithromycin stellten nur noch jeweils drei Unternehmensgruppen 99 Prozent der Versorgung im Rabattvertragsmarkt sicher.

Diese beiden Entwicklungen führten zu einer steigenden Zahl von Lieferengpässen. Je weniger Hersteller an der Versorgung teilnehmen, desto größer werde das Risiko von Lieferengpässen.

Damit nehme die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln ab. Pro Generika fordert, zumindest "Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit" einzuziehen, solange am Rabattvertragssystem festgehalten werde.

Derzeit werden Lieferengpässe lediglich auf freiwilliger Basis von den Unternehmen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeldet, das diese auf seiner Website publiziert. (HL)

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