KBV und Hersteller fordern

Mischpreis rasch regeln!

Die KBV will Regressrisiken für Ärzte mildern und appelliert an die Koalition, noch vor der Wahl zu handeln.

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BERLIN. KBV und forschende Arzneimittelhersteller drängen den Bundestag zu Klarstellungen bei den Erstattungspreisen von neuen Medikamenten. Denn unter Ärzten sorgt ein vorläufiger Beschluss des Landessozialgerichts Berlin/Brandenburg für große Verunsicherung: Das Gericht hat Ende Februar die bisherige Praxis der Kalkulation von Mischpreisen über den Haufen geworfen. Denn in vielen Fällen wird einem neuen Medikament in einigen Subgruppen ein Zusatznutzen attestiert, in anderen nicht.

Das LSG entschied im einstweiligen Verfahren (Az.: L 9 KR 437/16 KL ER), dass ein Erstattungsbetrag dann nicht wirtschaftlich ist, wenn das Medikament für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT). KBV und der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) wollen die Anhörung des Gesetzes über Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss nutzen, um noch vor der Bundestagswahl eine Klarstellung zu erreichen.

Dies sei "die letzte Gelegenheit in der laufenden Wahlperiode", mahnt der vfa. Der Verband warnt, der LSG-Beschluss könne zu "erheblichen Versorgungsproblemen" führen, da für rund 40 Prozent der im AMNOG-Verfahren bewerteten Arzneimittel ein Mischpreis ausgehandelt wird.

Das Gericht sieht im Falle eines geringen Zusatznutzens den Erstattungsbetrag bereits dann als besonders begründungsbedürftig an, wenn dieser die Kosten der – oft generischen – Vergleichstherapie um den Faktor zwei übersteigt. Die bisher flexible Praxis der Preisfindung drohe so durch einen "starren Algorithmus" ersetzt zu werden. Als Folge könnten mehr Arzneimittel den Patienten in Deutschland nicht mehr zur Verfügung steht, schreibt der vfa.

Auch die KBV hält eine Klarstellung für "zwingend", da sich anderenfalls das Regressrisiko für Vertragsärzte erheblich erhöhen werde. Es dürfe nicht die Situation entstehen, dass "für Subgruppen ohne Zusatznutzen faktisch ein Verordnungsausschluss besteht", mahnt die KBV. GKV-Spitzenverband und Hersteller müssten sicherstellen, dass die Wirtschaftlichkeit der Verordnung eines AMNOG-Präparats auch im Einzelfall gewährleistet ist, sofern die Verordnung der Zulassung entspricht. KBV und Pharmaverband fordern, die Begrenzung des Erstattungsbetrags auf das Niveau der Jahrestherapiekosten der zVT dürfe nur dann statthaft sein, wenn das Medikament insgesamt keinen Zusatznutzen aufweist.

Dass der Erstattungsbetrag generell als wirtschaftlich angesehen wird, hat der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich rundweg abgelehnt. Er wies stattdessen auf alternative Möglichkeiten wie etwa Preis-Mengen-Vereinbarungen hin. (fst)

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Kosten und Nutzen

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