Zyto-Rabattverträge

Exklusivität der Altverträge gilt

Veröffentlicht:

BERLIN. Im Streit um die Exklusivität von Alt-Rabattverträgen zwischen Kassen und Apotheken zur Versorgung mit Zytostatikazubereitungen gibt es einen ersten Richterspruch. Wie die "Deutsche Apotheker Zeitung" online berichtet, hat das Sozialgericht Altenburg in einem Eilverfahren (Az. : S 13 KR 1205/17 ER) zunächst zugunsten der Kassen entschieden.

Ein Apotheker aus Jena habe eine einstweilige Verfügung begehrt, um sich vor Retaxationen während der mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz eingeräumten dreimonatigen Übergangsfrist zu schützen. Die Kassen vertreten den Standpunkt, dass während dieser Zeit auch die Exklusivität der Altverträge weiterhin gilt.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte wiederholt klargestellt, dass die Exklusivität sofort mit Inkrafttreten des AMVSG (am 13. Mai) erlischt. Darauf habe sich auch der klageführende Apotheker berufen, heißt es in dem Bericht.

Das Gericht habe die EV jedoch mit der Begründung verweigert, für die Gesetzesauslegung sei das BMG nicht maßgeblich. Dem Gesetz sei nicht abzulesen, dass die Exklusivität der Verträge von der Übergangsfrist hätte ausgenommen werden sollen. (cw)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

HIV-Prävention

HIV-PrEP: Mangellage mit fatalen Folgen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“