Nutzenbewertung

Fast kein grünes Licht für Innovationen

Aus der Perspektive von Ärzten hat das AMNOG kaum Erleichterungen für den Einsatz neuer Arzneien gebracht.

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BERLIN. Die mit der frühen Nutzenbewertung und der darauf folgenden Vereinbarung eines Erstattungsbetrages durch Hersteller und GKV-Spitzenverband verbundene Erwartung der Ärzte, vor Regressandrohungen geschützt zu sein, hat sich kaum erfüllt.

Für nur drei von insgesamt 26 abschließend bewerteten Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen - Zytiga®, Esbriet® und Brilique® - gelten explizit beschriebene Indikationen als Praxisbesonderheit.

Die offizielle Information darüber ist tief im Innern der Website des GKV-Spitzenverbandes versteckt und erfordert sieben Schritte: von der Website www.gkv-spitzenverband.de auf den Button Krankenversicherung, von dort auf den Button Arzneimittel, schließlich auf Rabattverhandlungen nach AMNOG § 130b SGB V, sodann auf Erstattungsverhandlungen nach § 130b SGB V zur Übersicht über alle 26 zu Ende geführten Verfahren.

Hier kann nun der Filter "Nur Einträge mit Praxisbesonderheit" betätigt werden, der drei Wirkstoffe ausweist.

Die KBV bedauert, dass die zuständigen Vertragspartner, GKV-Spitzenverband und der jeweilige Hersteller, von der gesetzlichen Möglichkeit, bewertete Innovationen als Praxisbesonderheit zu deklarieren, nur so geringen Gebrauch macht.

Die KBV sei daran aber nicht beteiligt und habe nur appellative Einwirkungsmöglichkeiten. Der GKV-Spitzenverband teilte auf Anfrage mit, man habe sich nur für drei Arzneimittel mit dem jeweiligen Hersteller einigen können. (hl)

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