Arzneien

Ärzte unsicher beim Verordnen von Neuheiten

Kommt ein neues Arzneimittel auf den Markt, verordnen Ärzte es aus Angst vor Regress oft zurückhaltend. Die frühe Nutzenbewertung hat Vertragsärzten nicht die erhoffte Rechtssicherheit gebracht.

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Angst vor der Verordnung von Innovationen? In Baden-Württemberg sollen Ärzten etwa Leitfäden mehr Sicherheit geben.

Angst vor der Verordnung von Innovationen? In Baden-Württemberg sollen Ärzten etwa Leitfäden mehr Sicherheit geben.

© FotografiaBasica / iStock

TÜBINGEN. Weiterhin herrscht Unsicherheit unter Ärzten, wenn es um den Umgang mit Arzneimittelinnovationen geht. Das ist Fazit einer Diskussion zwischen Vertretern von Kassen, Ärzteschaft, Rechtsexperten und Apothekern auf dem 2. Tübinger Dialog, der vom Pharmapolitischen Arbeitskreis Süd veranstaltet wurde.

Irritationen um den Wirtschaftlichkeitsbegriff bei der Verordnung von Arzneimitteln hielten Ärzte häufig davon ab, neue Arznei da einzusetzen, wo sie gebraucht werde.

Nach Ansicht von Medizinrechtler Dr. Gerhard Nitz von der Kanzlei Dierks + Bohle in Berlin entbehrt die Unsicherheit einer Grundlage. "Die Kosten-Nutzen-Bewertung eines neuen Mittels ist nicht Aufgabe des einzelnen Arztes."

Erhalte ein Mittel die Bestätigung über einen Zusatznutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), sei auch die Therapie mit dem Präparat wirtschaftlich, sagt Nitz.

Der Arzt müsse den Einsatz nur nachvollziehbar medizinisch begründen und dokumentieren - so wie bereits vor dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und der frühen Nutzenbewertung.

Alarmschreiben mit Appell an Ärzte

Vor diesem Hintergrund kritisierte Nitz Alarmschreiben, die zum Teil von Krankenkassen, aber auch Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an Ärzte versandt worden seien. Darin wird bis zum Abschluss der Preisverhandlungen zu einer besonders zurückhaltenden Verordnung der entsprechenden Präparate aufgerufen.

Das hat letztendlich die Verunsicherung bei den Ärzten noch verstärkt, sagt Nitz. Womit ein zentraler Gedanke des Gesetzgebers konterkariert worden sei, nämlich mit dem AMNOG eine rechtssichere Situation für den Arzt zu schaffen und ihn von seiner Regressangst zu befreien.

Dieser erhoffte Effekt ist noch nicht eingetreten. "Wir stellen fest, dass die Annahme von Innovationen am deutschen Markt sehr lange dauert", resümierte Dr. Cornelius Erbe, Geschäftsführer der Stabsstelle Grundsatz-, Strategie- und Zukunftsfragen/Internationales, vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa).

Deutschland hinke beim Thema Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden hinterher.

Das es große Herausforderungen gibt, zeigt sich etwa bei der Diabetes-Therapie. In diesem Indikationsfeld gibt es viele neuere Wirkstoffe, die bereits die Nutzenbewertung durchlaufen haben und eingesetzt werden können.

Die Zielvereinbarung der KV Baden-Württemberg (KVBW) für das laufende Jahr zeigt allerdings, dass der Verordnungsanteil neuer Wirkstoffe der Diabetes-Therapie (GLP-I-Analoga, DPP4- sowie SGLT2 Hemmer) von bisher 21,3 auf unter 20 Prozent gesenkt werden soll.

Ein Spannungsfeld für die Arbeit der Vertragsärzte. Damit Innovationen den Patienten zugute kommen, müsse diesen die Regressangst genommen werden. Wie das gelingen kann, zeigt sich am Beispiel der Selektivverträge, wurde in Tübingen argumentiert.

Ärzte haben innerhalb dieser Verträge ein gutes Orientierungssystem, sagt der Vorstand der Mediverbund AG, Frank Hofmann. "Bei der Arzneiverordnung über das Ampelsystem sind Ärzte auf der sicheren Seite", resümiert er.

Südwesten bald regressfreie Zone?

Auch auf Landesebene gibt es Projekte, welche die rechtssichere Verordnung neuer Medikamente vorantreiben sollen. Baden-Württemberg will, wohl wissend, dass es bereits ein gut funktionierendes Filtersystem bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt, um Regressen vorzubeugen, zur regressfreien Zone werden.

"Neun der etwa 20.000 niedergelassenen Ärzte kommen so weit, dass sie wirklich einen Regress zahlen müssen. Wir sind damit an der Grenze des Messbaren", berichtet Dr. Michael Viapiano Leiter des Geschäftsbereichs Qualitätssicherung / Verordnungsmanagement und Direktor der Bezirksdirektion Karlsruhe der KVBW.

Das Vorhaben "Regressfreie Zone" komme weiter voran, wenn auch mit Verzögerungen: Es sollen pro Jahr drei bis vier Leitfäden zu einzelnen Krankheitsbildern entwickelt werden - die dafür nötigen Redaktionskonferenzen finden derzeit statt, so Viapiano.

Gegenwärtig behandelte Themen seien etwa Osteoporose, Schmerztherapie und Depression.

Mittel für bessere Arzneisteuerung

Um eine bessere Arzneisteuerung zu ermöglichen, ist auch immer wieder im Gespräch, die Nutzenbewertung in die Wiederholungsschleife zu schicken. Und zwar dann, wenn Versorgungsdaten zur Anwendung des Wirkstoffes bei Patienten zur Verfügung stehen.

"Das neue Medikament sollte regelhaft nach einem Jahr in seiner Anwendung erneut bewertet werden", fordert Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.

Das sieht Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des Landesapothekerverbands (LAV) Baden-Württemberg, kritisch: "Wir brauchen keine permanente Nutzenbewertung."

Wichtiger sei es, die Versorgungsforschung zu stärken, um Verbesserungspotentialen bei der Versorgung von Patienten auf die Spur zu kommen. (mh)

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