Vildagliptin

GBA sieht erneut keinen Zusatznutzen

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BERLIN. In Rahmen einer erneuten Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seine ursprüngliche Entscheidung zu Vildagliptin bestätigt und dem Antidiabetikum keinen Zusatznutzen zuerkannt.

Eine abweichende Meinung im GBA hatte lediglich eine themenbezogene Patientenvertreterin, während sich die institutionalisierten Patientenvertreter den anderen Bänken des GBA anschlossen.

Positiv bewertete der GBA hingegen die fixe Wirkstoffkombi Ledipasvir/Sofosbuvir zur Behandlung der chronischen Hepatitis C. Hier waren sechs Untergruppen zu beurteilen.

Therapienaive Patienten ohne Zirrhose mit Genotyp 1: Anhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen; therapienaive Patienten mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 1: Anhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen; therapieerfahrene Patienten ohne oder mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 1: Anhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen; Patienten mit kompensierter Zirrhose, Genotyp 3: kein belegter Zusatznutzen; Patienten mit einer HIV-Koinfektion , Genotyp 1: Anhaltspunkt für nicht quantifizierbaren Zusatznutzen; Patienten mit dekompensierter Zirrhose, Genotyp 1: Anhaltspunkt für einen nicht qualifizierbaren Zusatznutzen. Bei Genotyp-4-Patienten sahen Ärzte und Unparteiische einen Anhaltspunkt für geringen Zusatznutzen.

Für das Orphan Drug Ataluren zur Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie infolge einer Genmutation sah der GBA einen geringen Zusatznutzen. Der Beschluss ist zum 1. Juni 2016 befristet. (HL)

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