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Spezialfachärzte stehen vor vielen Hürden und Stolperfallen

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung steht vor hohen Genehmigungshürden. Von 21 Ärzteteams haben erst sechs die Genehmigung von den Landesausschüssen erhalten.

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Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung steht vor hohen Hürden.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung steht vor hohen Hürden.

© cxvalentina / fotolia.com

MÜNCHEN/NEU-ISENBURG. Ein wichtiges Reformelement des vor drei Jahren verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetzes, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach Paragraf 116b, wird nur schleppend Realität.

Das geht aus einer Umfrage des Bundesverbandes ASV in Kooperation mit der "Ärzte Zeitung" hervor, deren Ergebnisse heute in München bekannt gegeben worden sind. Befragt worden waren die 17 Erweiterten Zulassungsausschüsse, von denen 13 geantwortet haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im vergangenen und in diesem Jahr für zwei Indikationen die Richtlinien über die Qualifikations- und Kooperationsanforderungen der Ärzteteams verabschiedet: Tuberkulose und gastrointestinale Tumoren/Tumoren der Bauchhöhle.

Bei den Erweiterten Landesausschüssen, die die Qualifikationsvoraussetzungen prüfen müssen, sind insgesamt 21 Anträge eingegangen, zwölf für Tuberkulose, neun für gastrointestinale Tumoren. Für die Tuberkulose wurden vier Genehmigungen ausgesprochen, für gastrointestinale Tumoren zwei. Abgelehnt wurden die Anträge von sechs Teams (alle für die Indikation Tuberkulose).

 In insgesamt 15 Fällen haben die Erweiterten Landesausschüsse Unterlagen nachgefordert: acht betreffen die Indikation Tuberkulose, sieben die Indikation gastrointestinale Tumoren.

Die meisten Anträge wurden in Hamburg (fünf, nur Tuberkulose) und in Nordrhein (drei, ebenfalls nur Tuberkulose) gestellt. In allen Fällen hat der Hamburger Ausschuss Unterlagen nachgefordert, bis jetzt aber nur eine Genehmigung ausgesprochen und zwei Anträge abgelehnt. In Nordrhein wurden alle drei Anträge abgelehnt.

Häufig mussten Kooperationsverträge des interdisziplinären Teams oder Qualifikationsnachweise für innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nachgefordert werden. Auch seien in einigen Fällen nicht alle Fachgruppen, die der GBA indikationsspezifisch vorschreibt, im Team vertreten.

"Die ASV sollte laut politischem Willen ein entbürokratisierter Versorgungsbereich werden", so Dr. Axel Munte, Vorsitzender des ASV-Verbandes. Dies ist bei Weitem nicht gelungen. Eine Teilnahmeanzeige für die ASV kann problemlos mehrere hundert Seiten füllen.

Das schreckt viele qualifizierte Ärzte ab." Gesetzgeber und Bundesausschuss sollten die Vorgaben nochmals einer kritischen Revision unterziehen, fordert Munte. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zur ASV: Reform im Schneckentempo

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