Klinikpolitik

Qualitätsvergütung in den Startlöchern

Für elektive Leistungen plant die Koalition den Einstieg in Einzelverträge zwischen Kassen und Krankenhäusern. Das könnte auch die Klinikplanung langfristig verändern.

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Op: Honorar für Qualität ante portas.

Op: Honorar für Qualität ante portas.

© Klaus Rose

BERLIN. Ein Ende des Kontrahierungszwangs im stationären Sektor ist keine ferne Zukunftsmusik mehr. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vier planbare Leistungen benennen soll, für die Krankenkassen Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abschließen können.

Die Qualitätsverträge werden als Selektivverträge ausgestaltet sein. Diese Auffassung vertrat der stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Rudolf Henke (CDU), bei der Cognomed-Veranstaltung "Deutschlands Zukunft gestalten - Essentials des Koalitionsvertrages für das Gesundheitswesen" am Montag in Berlin.

Es sei kein Problem für den GBA, vier planbare Leistungen zu identifizieren. Bewähre sich das Vorhaben, könne dies die Krankenhaus-Planung grundlegend beeinflussen.

Henke bestätigte, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neuordnung des stationären Sektors noch im März die Arbeit aufnehmen soll. "Die traditionelle Bettenplanung wird in eine qualitätsbasierte Krankenhausplanung der Länder weiter entwickelt", kündigte Henke an.

Den Zeitplan der Bund-Länder AG, noch in diesem Jahr zu Eckpunkten eines Krankenhausstrukturgesetzes vorzustoßen, bezeichnete der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und ehemalige Gesundheitsweise, Professor Rolf Rosenbrock, als zu ambitioniert.

Über- und Fehlversorgung entstünden nicht zuletzt durch den im stationären Sektor geltenden Verbotsvorbehalt. Dazu stehe aber nichts im Koalitionsvertrag. Zudem sei die Finanzierung eines Umbaus der Krankenhauslandschaft bislang nicht thematisiert.

Therapiefreiheit des Arztes "höchstes Gut"

Beide Referenten äußerten sich auch zu den Auswirkungen der politisch gewollten stärkeren Qualitätsorientierung im Gesundheitswesen auf die ambulante Versorgung.

Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und ihre Therapiefreiheit des Arztes sowie die Wahlfreiheit des Patienten seien höchste Güter.

Es stelle sich die Frage, ob Eingriffe in die Qualitätsstrukturen Eingriffe in die Freiberuflichkeit sein könnten, sagte Henke. Hier gehe die Koalition ein "Wagnis" ein.

Henke bezog sich auf das Vorhaben, die Wartezeiten auf Facharzttermine auf höchstens vier Wochen zu begrenzen. "Ist denn jede Wartezeit eine böse Wartezeit?", fragte Henke.

Auch konservative Therapien könnten Leiden lindern. Dass die Wartezeiten Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hätten, sei "ein Kind der Debatte über die Bürgerversicherung", sagte Henke.

Wartezeiten auf dringliche Behandlungen seien "unethisch", ging auch Rosenbrock auf dieses Thema ein. Ursache von Wartezeiten sei, dass die Koalition das Grundproblem des Preisgefälles zwischen GOÄ und EBM nicht angegangen sei. (af)

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