Geld für die Niederlassung

KV und Kassen wollen Fonds retten

Bis 2013 zahlte das Land Niedersachsen allein in einen Fonds, mit dem Niederlassungen gefördert werden. Nun sind KV und Kassen eingesprungen, weil das Projekt zu scheitern drohte.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Nicht genügend Geld vorhanden, um die Nachfolge einer Praxis anzutreten? In Niedersachsen hilft ein spezieller Fonds.

Nicht genügend Geld vorhanden, um die Nachfolge einer Praxis anzutreten? In Niedersachsen hilft ein spezieller Fonds.

© PhotographyByMK / fotolia.com

HANNOVER. Die KV Niedersachsen und die gesetzlichen Krankenkassen des Landes übernehmen mit je 340.000 Euro zwei Drittel der bisherigen Landesförderung über eine Million Euro, um niederlassungswillige Ärzte zu unterstützen.

KV und Kassen zahlen das Geld in diesen so genannten Niedersachsenfonds. Das dritte Drittel zahlt das Land. Dafür nehmen Kassen und KV auch mehr Einfluss darauf, wohin das Geld fließt.

Bis 2013 hatte das Land den Gesamtbetrag von einer Million Euro alleine getragen, bis Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) ankündigte, in Zukunft nicht mehr die Praxen, sondern das Projekt der Gesundheitsregionen fördern zu wollen. Darauf hat die KVN die Krankenkassen ins Boot geholt, gemeinsam zahlen sie nun jenes Geld in den Fonds, das das Land abzog.

Aus dem Fonds können pro Praxis bis zu 50.000 Euro gewährt werden, so KVN-Sprecher Detlef Haffke der "Ärzte Zeitung". Das Geld kann für Praxisausstattungen, Kauf einer Praxis oder die Anstellung von Kollegen eingesetzt werden.

Dies gelte für Niederlassungen in Regionen, in denen aufgrund der Altersstruktur der Praxisinhaber mittelfristig eine Unterversorgung zu befürchten ist, hieß es. Vor allem Hausärzte dürften von dem Geld profitieren.

Welche Regionen aber in Frage kommen, ist noch unklar. Sie werden von den Partnern ermittelt und in den nächsten Wochen im "Niedersächsischen Ärzteblatt" veröffentlicht, so die KVN. Es werde sich voraussichtlich um Regionen handeln, in denen derzeit besonders viele Ärztinnen und Ärzte über 65 arbeiten. Das Geld soll dann dort den Nachwuchs locken.

"Mit dieser Regelung schreiben wir die Praxen in den fraglichen Regionen praktisch aus", erklärt Haffke. Dadurch hat die KVN eine bessere Möglichkeit, die Niederlassungen zu steuern.

Als der Strukturfonds noch vollständig vom Land gespeist wurde, blieb unerkennbar, ob sich ein Arzt wegen des Zuschusses auf dem Land niederließ oder ob er ohnehin vorhatte, aufs Land zu ziehen und den Zuschuss nur dankbar mitnahm.

Die neue Regelung, Regionen festzulegen, soll der KV also auch mehr Steuerungsmöglichkeiten geben. "Auch jetzt sind Mitnahmeeffekte nicht auszuschließen. Aber wir fördern nun gezielter", sagt Haffke.

Näheres und Anträge unter www.kvn.de/Antraege

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