Institutsambulanzen

GBA will in die Black Box schauen

Kehrtwende beim Gemeinsamen Bundesausschus: Dass die Institutsambulanzen pauschal in die Bedarfsplanung einbezogen werden sollen, ist eigentlich beschlossen. Jetzt will das Gremium doch genauer hinschauen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schild an einer Wand der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) im Rudolf-Sophien-Stift in Stuttgart.

Schild an einer Wand der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) im Rudolf-Sophien-Stift in Stuttgart.

© Marijan Murat / dpa

BERLIN. Die Bedarfsplanungsrichtlinie steht möglicherweise vor einer weiteren Novelle.

Schon in seiner nächsten Sitzung werde sich der Unterausschuss Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Frage beschäftigen, wie sich die tatsächlich erbrachte Versorgungsleistung in den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und weiteren Institutsambulanzen messen lassen könne, hat GBA-Chef Josef Hecken angekündigt.

Auf Dauer sei die pauschale Anrechnung der in den Institutsambulanzen erbrachten Versorgung auf die Zahl der Arztsitze nicht das geeignete Instrument.

Anders als bei der Niederlassung von Ärzten gibt es im Vorfeld der Einrichtung der Institutsambulanzen keine Bedarfsprüfung. "Das ist der Webfehler im System", sagte Hecken.

Dabei hatte er eigentlich die Nachricht des Gesundheitsministeriums in der Tasche, dass der Minister den Beschluss des GBA, Institutsambulanzen pauschal in die Bedarfsplanung einzubeziehen, nicht beanstande. Gleichzeitig hat Hermann Gröhe wohl angemahnt, an dieser Stelle mehr Transparenz zu schaffen.

Wegen des Systems der Pauschalvergütungen, könnten in den Ambulanzen Fallzahlen abgerechnet werden, ohne dass hinterfragt werde, was hinter der Fallzahl stecke, bestätigte Hecken. "Das führt dazu, dass wir eine gewaltige Black Box zu Lasten der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung haben", sagte Hecken.

Er wünsche sich eine gesetzlich erzwingbare Transparenz dieses verborgenen Leistungsgeschehens, zum Beispiel über Einzelfallabrechnungen. Zudem sollten neue Institutsambulanzen künftig einem Bedarfsvorbehalt unterliegen.

Erst im April hatten sich die Vertreter der niedergelassenen Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen darauf verständigt, den von ermächtigten Ärzten und Psychotherapeuten geleisteten Versorgungsbeitrag pauschal in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Demnach soll eine Psychiatrische Institutsambulanz pauschal wie ein halber Vertragspsychotherapeutensitz behandelt werden.

"Ein Skandal", kommentierte damals die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch. Da es rund 700 PIAs gebe, würden der Versorgung damit etwa 350 Vertragsarztsitze Psychologischer Psychotherapeuten, ärztlicher Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entzogen.

Jetzt schwenkt der GBA um. Es fehle an Transparenz darüber, was in den PIAs an Regelversorgung erbracht werde, sagte Hecken. Wenn es belastbare Fakten darüber gebe, dass eine PIA einen größeren Teil der Regelversorgung übernähmen, dann habe das Konsequenzen für die Bedarfsplanung.

"Dann ist die PIA Ausdruck einer Unterversorgung im ambulanten Bereich. Der gesetzliche Auftrag der PIA ist aber nicht, Regelversorgung zu betreiben", sagte Hecken.

Dann müsse die PIA auf ihren gesetzlichen Auftrag zurückgeführt werden. Gleichzeitig müsse es der Regelversorgung durch entsprechende Verhältniszahlen ermöglicht werden, ihren Auftrag zu erfüllen, sagte Hecken.

Selbst deutlich höhere Honorare locken Ärzte nicht aufs Land. Zu diesem Ergebnis ist eine noch nicht veröffentlichte Evaluation der gesetzlichen Vorgaben zur Arztvergütung im Auftrag der Kassen durch das Berliner IGES-Institut gekommen. Der GKV-Spitzenverband hat dies bislang nicht bestätigt.

Schon der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hatte in einemim Juni veröffentlichten Sondergutachten festgestellt, dass die bislang geschaffenen Anreize nicht ausreichten, Unterversorgung auf dem Land und Überversorgung in Ballungsräumen abzubauen. Die Gesundheitsweisen hatten einen Landarztzuschlag von 50 Prozent vorgeschlagen.

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