Künftige Bedarfsplanung

Hecken verrät erste Neuerungen

Die Bedarfsplanung soll und wird sich ändern - doch nicht so schnell wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Das hat GBA-Chef Hecken angekündigt. Mit der "Ärzte Zeitung" sprach er über geplante Neuerungen.

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BERLIN. Eine völlig neue Bedarfsplanung für niedergelassene Ärzte wird es nicht wie vom Gesetzgeber vorgegeben spätestens zum 31. Dezember 2016 geben.

Das hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), Josef Hecken, im Exklusiv-Interview mit der "Ärzte Zeitung" angekündigt.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz war der Bundesausschuss beauftragt worden, die Bedarfsplanung künftig auch an sozioökonomischen und soziokulturellen Faktoren auszurichten.

Das heißt also auch an den verfügbaren Einkommen einer Region, an der Arbeitslosigkeit, am Bildungsstand oder auch dem öffentlichen Nahverkehr. Dafür gebe es kein "diskriminierungsfreies Modell" sagte Hecken.

Der GBA habe sich stattdessen dafür entschieden, mittels eines Gutachtens zunächst die wissenschaftliche Basis dafür zu schaffen. Vorbilder dafür gibt es.

Bereits im Vorfeld der letzten Reform der Bedarfsplanung im Jahr 2013 hatte das Berliner IGES-Institut im Auftrag der Patientenvertreter im GBA in einem Gutachten sozioökonomische Faktoren für die Bedarfsplanung der Ärzte zugrunde gelegt.

Das geplante neue Gutachten werde mindestens zwei Jahre brauchen, sagte Hecken. Bis dahin soll aber auf jeden Fall die aktuelle Planung nachjustiert werden.

"Neurologen und Psychiater werden künftig getrennt beplant", kündigte Hecken an. Gleiches gelte für Orthopäden und Unfallchirurgen.

Die Nachbesetzung internistischer Arztsitze soll künftig eher arztgruppengleich erfolgen. "Für die Internisten planen wir die Ausweisung von Subspezialisierungen", sagte Hecken.

Ärzte sollen klare Hinweise auf Wirtschaftlichkeit einer Verordnung erhalten

Hecken erwartet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in der Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialogs eine gewichtige Rolle spielen wird. Niedergelassene Ärzte sollen im Arztinformationssystem klare Hinweise auf die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung erhalten.

Dies werde dringend notwendig, wenn die Erstattungspreise von Arzneien tatsächlich nicht mehr öffentlich gelistet werden, wie dies zwischen Regierung und Pharmaindustrie verabredet worden ist.

Hecken äußerte sich auch zur Krankenhausreform. Es dürfe nicht sein, dass Krankenhäuser oder Abteilungen, die schlechte Qualität lieferten, über Sicherzustellungszuschläge am Netz blieben. "Das wäre ethisch nicht zu rechtfertigen", sagte Hecken.

Eine echte qualitätsorientierte Vergütung - pay for performance - hält Hecken für möglich. Sie zu entwickeln werde aber noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es gebe weltweit kein einziges funktionierendes Vorbild dafür, sagte Hecken. (af)

Das ausführliche Exklusiv-Interview mit GBA-Chef Hecken lesen Sie in unserer neuen App-Ausgabe, die um 18 Uhr erscheint. Ärzte können die App der "Ärzte Zeitung" kostenlos lesen.

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